Barrierefreiheit jetzt im elektronischen Rechtsverkehr gesichert

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag dem Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zugestimmt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD wurde das Gesetz angenommen. Dabei ist es gelungen, gegenüber dem Originalentwurf eine Gesetzesfassung zu verabschieden, die die Belange behinderter Menschen besser berücksichtigt. Hubert Hüppe, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen begrüßte die fraktionsübergreifende Zustimmung und hob vor allem den Einsatz der Verbände hervor: „Ich freue mich, dass es uns mit diesem Gesetz gelungen ist, behinderten Menschen den Zugang im elektronischen Rechtsverkehr zu erleichtern. Im Gesetzgebungsverfahren ist es uns dank des Einsatzes des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf gelungen, die Belange behinderter Menschen zu berücksichtigen. Dies ist auch vier Jahre nach Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland leider noch keine Selbstverständlichkeit.“ Ziel des Gesetzes ist es, den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung zu stärken und bürgernäher zu gestalten. Blinde oder sehbehinderte Menschen können Schriftsätze und Dokumente in für sie wahrnehmbarer Form einreichen und verlangen, dass ihnen Dokumente barrierefrei zugänglich gemacht werden. Auch ist ihnen barrierefreie Akteneinsicht zu gewähren. Elektronische Formulare und das elektronische Anwaltspostfach müssen barrierefrei gestaltet sein.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 17.06.2013
www.behindertenbeauftragter.de