Babyklappen brauchen ein Mindestmaß an Qualität

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht Empfehlungen zu den Mindeststandards von Babyklappen

Berlin – Babyklappen bieten Müttern die Möglichkeit, ihr neugeborenes Kind in die Obhut einer geeigneten Einrichtung zu geben und dabei selbst anonym zu bleiben. So soll verhindert werden, dass Frauen ihr Kind aufgrund einer akuten Konfliktsituation nach der Geburt aussetzen oder sogar töten. Die Praxis der Babyklappen birgt allerdings Risiken für die Mutter und das Kind. Die unbegleitete Geburt kann die Gesundheit beider gefährden, die Kinderrechte finden kaum Berücksichtigung und der Träger einer Babyklappe kann nicht ausschließen, dass die Mutter zur Abgabe ihres Kindes gedrängt wurde. Um diese Risiken zu minimieren, sollten die Kommunen und Länder darauf hinwirken, dass die Träger der Babyklappen ein Mindestmaß an Qualität einhalten. Der Deutsche Verein hat hierzu Empfehlungen entwickelt, die sich vor allem an Träger von Babyklappen und Jugendämter richten. So sollen die Träger von Babyklappen die Inanspruchnahme anonymer Beratung bewerben. Im engen Kontakt mit Schwangerschaftsberatungsstellen können Schwangere und Mütter alternative Lösungswege zur Abgabe ihres Kindes in der Babyklappe finden. Wird die Babyklappe in Anspruch genommen, muss die Erstversorgung des Kindes in einer Klinik erfolgen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die zuständige Gemeindebehörde und das örtlich zuständige Jugendamt unmittelbar vom Auffinden eines Kindes in einer Babyklappe erfahren. Die Empfehlung ist unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-4-13-Mindeststandards-von-Babyklappen abrufbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 30.07.2013
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