Armut: Kommission begrüßt endgültige Annahme des neuen Europäischen Hilfsfonds für am stärksten von Armut Betroffene

16.05.2014 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die Europäische Kommission hat am 10.03.2014 die endgültige Annahme der Verordnung zum neuen Europäischen Hilfsfonds durch den EU-Ministerrat für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP) begrüßt. Durch den Fonds erhalten die Mitgliedstaaten wertvolle Unterstützung bei ihren Bemühungen, den am meisten benachteiligten Menschen in Europa zu helfen, die von der noch immer andauernden wirtschaftlichen und sozialen Krise am härtesten getroffen wurden. Konkret werden für den Fonds im Zeitraum 2014-2020 mehr als 3,8 Mrd. EUR bereitgestellt. Die Kosten für die nationalen Programme werden zu 15 % von den Mitgliedstaaten getragen, die verbleibenden 85 % kommen aus dem Fonds. László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, sagte: „Ich begrüße, dass sich das Parlament und der Rat auf die Einrichtung dieses neuen Fonds mit einem deutlich erhöhten Budget geeinigt haben, mit dem sichergestellt werden kann, dass etwa 4 Millionen Menschen unmittelbar unterstützt werden. Ich fordere die Mitgliedstaaten dringend auf, den Fonds intensiv zu nutzen und entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen anzuwenden.“ Der EHAP wird die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen unterstützen, unterschiedliche nicht-finanzielle Hilfsgüter, darunter Nahrungsmittel und Kleidung, und sonstige grundlegende Konsumgüter für den persönlichen Gebrauch, wie Schuhe, Seife und Shampoo, für die am stärksten von Armut betroffenen Personen bereitzustellen. Beim Einsatz des Fonds wird außerdem gefordert, dass die Verteilung der materiellen Unterstützung kombiniert wird mit Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung, wie Beratung und Förderung, damit die am stärksten benachteiligten Personen der Armut entkommen können. Die Mitgliedstaaten können sich auch dafür entscheiden, nur nicht-materielle Unterstützung zur Förderung der sozialen Inklusion der am stärksten von Armut betroffenen Personen zu leisten. Der Fonds gewährt den Mitgliedstaaten beträchtliche Flexibilität: Sie können je nach ihrer jeweiligen Situation und Tradition entscheiden, welche Art von Unterstützung (materielle oder nicht materielle Unterstützung) sie anbieten wollen, und dabei nach ihrem bevorzugten Modell für die Bereitstellung und Verteilung von Nahrungsmitteln und sonstigen Gütern verfahren. Hintergrund Der Fonds wird zur Erreichung des Ziels der Strategie Europa 2020 beitragen, wonach die EU verpflichtet ist, die Zahl der in Armut lebenden oder armutsgefährdeten Personen um mindestens 20 Millionen zu senken. Im Jahr 2012 waren fast 125 Millionen Menschen – fast ein Viertel der Bevölkerung in der EU – von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (siehe STAT/13/184). Fast 50 Millionen Menschen leiden unter schwerwiegenden materiellen Entbehrungen. Wenn es darum geht, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, Armut zu bekämpfen und Inklusion zu fördern, ist und bleibt der Europäische Sozialfonds (ESF) das wichtigste Instrument der Europäischen Union. Im Rahmen dieses Strukturinstruments wird direkt in Menschen und ihre Kompetenzen investiert mit dem Ziel, ihren Wert am Arbeitsmarkt zu steigern. Einige der sozial schwächsten Bürgerinnen und Bürger, die unter extremen Formen der Armut leiden, sind jedoch zu weit vom Arbeitsmarkt entfernt, als dass sie von den ESF-Maßnahmen für soziale Inklusion profitieren könnten. Das EU-Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige (Nahrungsmittelhilfeprogramm) war seit 1987 eine wichtige Angebotsquelle für Organisationen, die direkt mit den sozial schwächsten Menschen arbeiten und sie mit Nahrungsmitteln versorgen. Das Programm war eingerichtet worden, um die damaligen landwirtschaftlichen Überschüsse sinnvoll zu nutzen. Als Folge zahlreicher Reformen der gemeinsamen Agrarpolitik und aufgrund des erwarteten Abbaus der Interventionsbestände, deren Umfang sich für den Zeitraum 2011-2020 nur schwer vorhersagen lässt, wurde das Nahrungsmittelhilfeprogramm Ende 2013 eingestellt. Der vorgeschlagene Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen ersetzt und erweitert das Nahrungsmittelhilfeprogramm. Das Europäische Parlament nahm den Vorschlag im Februar an (STATEMENT/14/22), so dass der Fonds nun aktiv werden kann.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 10.03.2014
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-230_de.htm