Arm trotz Arbeit: Bundesweit verbindlicher Mindestlohn ist sozialpolitisch unverzichtbar

24.07.2014 | Sozialpolitik | Nachrichten

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns als einen von vielen notwendigen Schritten, um Verarmungstendenzen entgegenzuwirken. Er warnt aber vor überzogenen Erwartungen.

Berlin – Nach Ansicht des Deutschen Vereins wird der von der Bundesregierung zum 1. Januar 2015 geplante Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Zeitstunde nur in begrenztem Umfange an der hohen Zahl erwerbstätiger Menschen mit sehr niedrigem Einkommen etwas ändern können. Dennoch sei seine Einführung notwendig, um die fortschreitende Lohnspreizung nach unten und ein ruinöses Lohndumping zu Lasten der sozialen Sicherungssysteme zu stoppen. Die Einführung einer bundesweit verbindlichen unteren Entgeltgrenze müsse aber zwingend mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik verknüpft werden, die ausreichend finanzielle Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen und Lohnkostenzuschüsse vorsieht, fordert Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Sonst kann der derzeit beratene Mindestlohn bedeutsame Folgen auf die Beschäftigung haben, insbesondere von Personen mit geringer Qualifikation“, warnt Wilhelm Schmidt. So könne der Mindestlohn Arbeitsplätze kosten, die für Arbeitgeber unrentabel werden. Darüber hinaus sei eine kontinuierliche und wissenschaftlich fundierte Wirkungsforschung unerlässlich, die nicht erst nach fünf Jahren, sondern deutlich früher einsetzt. Auch die beschäftigungspolitischen Folgen, die eine Herausnahme von Langzeitarbeitslosen aus dem Schutz des Mindestlohngesetzes bewirken können, seien zu berücksichtigen. Der Deutsche Verein macht sich für eine individuelle Förderung Langzeitarbeitsloser und gezielte Qualifizierungsmaßnahmen stark, um die Beschäftigungschancen dieser Menschen und deren nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Die Stellungnahme ist unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2014/DV-13-14-Stellungnahme-Tarifautonomiestaerkung abrufbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 27.06.2014