Arbeitgeberverband Pflege: Bundesregierung erschwert Hauptschülern die Pflegeausbildung

21.01.2016 | Altenhilfe | Nachrichten

Referentenentwurf zum neuen Pflegeberufegesetz türmt für Bewerber mit Hauptschulabschlüssen hohe Hürden au

Der Arbeitgeberverband Pflege spricht sich mit großem Nachdruck gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf zum Pflegeberufegesetz aus. „Dieser Entwurf benachteiligt alle Hauptschüler und damit die Mehrheit an Bewerbern, die eine Ausbildung aufnehmen wollen, mit dem Ziel, in der Altenpflege zu arbeiten. Das ist ein Hohn für ein Land, dass in den nächsten Jahrzehnten mehr als 4,5 Millionen Pflegebedürftige zu versorgen hat und dazu sehr viele gut motivierte Fachkräfte braucht“, sagt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverband Pflege. Mehr als 55 Prozent aller Auszubildenden in der Altenpflege, so ergab eine Umfrage innerhalb der Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbands Pflege, verfügen heute über einen Hauptschulabschluss. Einen Realschulabschluss weisen 29 Prozent aller Bewerber vor und 16 Prozent eine gymnasiale Reife. Der Referentenentwurf sieht für Hauptschulabgänger ein zusätzliches Vorbereitungsjahr im Vorfeld der Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann  vor, beispielsweise als Hilfskraft in einer Pflegeeinrichtung. „Die Bundesregierung schüttet das „Kind mit dem Bade“ aus, wenn sie junge Menschen mit einem guten Hauptschulabschluss quasi ein Strafjahr zur Vorbereitung auf eine Ausbildung auferlegt. Zur Prüfungsreife würde somit die Mehrheit aller Bewerber erst nach insgesamt vier Jahren gelangen. Heute werden in der dreijährigen Altenpflege 70.000 junge Menschen ausgebildet. Ein Rekord, den andere Branchen nicht verzeichnen können. Dieser sehr positive Trend bei den Ausbildungszahlen in der Altenpflege, über den wir uns alle freuen,  könnte durch das neue Pflegeberufegesetz dramatisch gestoppt werden. Den Unternehmen würden damit wesentlich höhere Kosten und Ausbildungszeiten aufgebürdet und viele Schulabgänger willentlich abgeschreckt. Ich rechne, ginge dieser Gesetzesentwurf ohne weitreichende Korrekturen durch, mit sinkenden Ausbildungszahlen. Das aber wäre für die Altenpflege in Deutschland eine Katastrophe“, so Thomas Greiner. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Pflege setzten sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften ein. Der  gemeinsame Umsatz liegt bei rund zwei Milliarden Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege ist berufenes Mitglied der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. vom 01.12.2015
www.arbeitgeberverband-pflege.de