Antidiskriminierungsstelle mahnt deutliche Anpassung in Deutschland für Gleichbehandlungsstellen an

Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Bundesregierung aufgefordert, die jüngst von der EU-Kommission vorgelegten Standards für Gleichbehandlungsstellen rasch umzusetzen.  „Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass eine Institution wie die Antidiskriminierungsstelle effektivere Mittel braucht, um wirksam gegen systemische und strukturelle Diskriminierung vorzugehen“, sagte  Bernhard Franke, geschäftsführender Leiter der Antidiskriminierungsstelle am Dienstag in Berlin. 

„Gleichbehandlungsstellen sollten in der Lage sein, Betroffene vor Gericht zu vertreten - die Stellen brauchen dafür ein eigenes Klagerecht. Außerdem sollte es könnte ihnen ermöglicht werden, bindende Entscheidungen in einzelnen oder kollektiven Diskriminierungsfällen zu treffen und entsprechende Sanktionen zu verhängen; und sie sollten bei politischen und gesetzgeberischen  Vorhaben, die ihren Zuständigkeitsbereich berühren, rechtzeitig und transparent konsultiert werden“, ergänzte Franke.

Die Europäische Kommission hatte Ende Juni 2018 Empfehlungen für die Ausgestaltung der Gleichbehandlungsstellen in den Mitgliedsstaaten beschlossen. Damit will die Kommission Standards markieren, die eine unabhängige und effektive Arbeit der Stellen ermöglichen und Menschen die Durchsetzung von Rechtsansprüchen in Diskriminierungsfällen erleichtern sollen.

Zum zehnten Jahrestag des AGG im Jahr 2016 hatte die Antidiskriminierungsstelle eine umfassende Evaluation des Gesetzes in Auftrag gegeben, deren Vorschläge für eine AGG-Reform sich weitgehend mit den Empfehlungen aus Brüssel decken. Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates und das Netzwerk der europäischen Gleichbehandlungsstellen Equinet haben in jüngster Zeit analoge Empfehlungen abgegeben. Im europäischen Vergleich gehört die Antidiskriminierungsstelle zu den Gleichbehandlungsstellen mit der schwächsten Rechtsstellung. So hat sie kein eigenes Klagerecht, kann Bürgerinnen und Bürger nicht während eines Gerichtsverfahrens begleiten und wird vom der Bundesregierung nicht am Gesetzgebungsprozess beteiligt.

Hintergrund 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.  www.antidiskriminierungsstelle.de

 

 


Quelle: Presseinformation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 3. Juli 2018