Antidiskriminierungsstelle: Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit gesetzlich verbieten

27.09.2018 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat mit Blick auf den Fall „Kuwait Airways" eine Stärkung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes angemahnt. Das Oberlandeslandesgericht Frankfurt hatte am Dienstag geurteilt, die Weigerung der arabischen Fluglinie, einen israelischen Staatsbürger zu befördern, sei rechtlich nicht zu beanstanden. „Dass ausgerechnet in Deutschland israelischen Bürgerinnen und Bürgern eine Flugreise verweigert werden kann, ist nicht hinnehmbar", sagte Bernhard Franke, der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin. „Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist derzeit zu eng gefasst". So werde eine Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit, anders als in anderen EU-Staaten, nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten. „Ich halte es darum für zwingend, über eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes nachzudenken, um künftig derartigen Fällen rechtlich wirkungsvoll entgegentreten zu können."

Die Antidiskriminierungsstelle hat eine solche Erweiterung im Grundsatz bereits in der Evaluation des AGG im Jahr 2016 angeregt. Konkrete Vorschläge dazu wird die Antidiskriminierungsstelle im Frühjahr 2019 im Rahmen einer Studie zur Merkmalsausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorlegen.

Hintergrund 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


Quelle: Pressemeldung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 26. September 2018