Anspruch auf öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose gefordert

18.04.2013 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die Diakonie bedauert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Ausweitung der öffentlich geförderten Beschäftigung ablehnt. Sie fordert die Bundesregierung auf, Langzeitarbeitslosen einen Anspruch auf öffentlich geförderte Beschäftigung einzuräumen und die Finanzierung dafür sicherzustellen.

"Aktive Arbeitsmarktpolitik braucht dieses Instrument, um Arbeitslosen mit geringen Chancen auf reguläre Beschäftigung die Teilhabe an Arbeit zu gewährleisten", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland am Montag in Berlin. Anlass ist die heutige Anhörung im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales zu Anträgen zum sozialen Arbeitsmarkt der Bundestagsfraktionen der SPD, der Bündnisgrünen und der LINKEN. "Die finanziellen Mittel für öffentlich geförderte Beschäftigung müssen verbindlich zur Verfügung stehen und dürfen nicht abhängig von der Haushaltslage beliebig reduziert werden, wie in der Vergangenheit", so Loheide. Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen profitierten nicht von der Konjunktur auf dem Arbeitsmarkt. "Wir brauchen aber keine Beschäftigungsverhältnisse auf 'Sonderarbeitsmärkten'. Wir brauchen einen verlässlichen, verbindlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmen für öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt", betont Loheide. Zur Mitfinanzierung könnten die so genannten passiven Mittel der Grundsicherung für Arbeitsuchende genutzt werden. Dies schlage die Diakonie seit mehreren Jahren in ihrem Modell für einen so genannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) vor. Ziel von PAT ist es, Arbeit zu finanzieren und nicht Arbeitslosigkeit. Statt langzeitarbeitslose Menschen zu alimentieren, werden alle finanziellen Leistungen, die für sie gezahlt werden, zusammengefasst, um damit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finanzieren. Wettbewerbsverzerrungen entständen dann nicht, wenn alle Arbeitgeber berechtigt wären, für Mitarbeitende mit hohen Produktivitätseinschränkungen Lohnkostenzuschüsse zu erhalten.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 15.04.2013
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