Altersabhängige Sanktionen beim Verstoß gegen Regeln von Jobcentern abschaffen

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verweist darauf, dass unterschiedliche Hartz-IV-Sanktionen für Jüngere und Ältere verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen. Sie unterstützt Forderungen nach einer Abschaffung altersabhängiger Sanktionen beim Verstoß gegen Regeln von Jobcentern. „Die schärferen Sanktionsregelungen für junge Menschen im SGB II-Sanktionsmechanismus sind eine Ungleichbehandlung wegen des Alters“, sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle, vor wenigen Tagen in Berlin. Es ließe sich nicht überzeugend belegen, dass die Sanktionen die vom Gesetzgeber beabsichtigte pädagogische Wirkung zeitigten und eine solche Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt wäre. „Junge Menschen sind mit den Funktionsweisen eines Systems wie der Arbeitsverwaltung kaum vertraut und tragen daher ein höheres Risiko, gegen Pflichten zu verstoßen. Es besteht daher die Gefahr, dass sie im Falle einer härteren Sanktionierung dann den Kontakt zu Jobcentern überhaupt meiden werden“, ergänzte Franke. Die Antidiskriminierungsstelle hatte die Regelungen bereits in ihrem 3. Bericht an den Deutschen Bundestag im vergangenen Sommer kritisch thematisiert.


Quelle: Presseinformation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 24. August 2018