Altenpflege: Neue Fachkräfte gewinnen

06.03.2013 | Altenhilfe | Nachrichten

In der Altenpflege droht Fachkräftemangel. Die Bundesregierung hatte deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die berufliche Aus- und Weiterbildung Altenpflege zu erleichtern. Einstimmig nahm der Bundestag diesen Gesetzentwurf an.

Die Deutschen werden immer älter. In der Folge steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Bereits heute fehlen in den Pflegeberufen Fachkräfte. Das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege steuert dieser Entwicklung entgegen. Der Bundestag hat das Gesetz einstimmig beschlossen, nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Ausbildungsverkürzung möglich

Das Gesetz regelt im Wesentlichen zwei Punkte: Einerseits werden im Bereich der beruflichen Weiterbildung die bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung weiter ausgebaut. Wer also entsprechende Vorkenntnisse mitbringt, kann die Ausbildung in der Altenpflege verkürzen.
Die hohen Qualitätsanforderungen an die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf bleiben selbstverständlich auch weiter gewahrt. Zum anderen sollen auch lebens- und berufserfahrene Menschen aus anderen Bereichen für eine Umschulung in der Altenpflege gewonnen werden. Deren Weiterbildung kann künftig - befristet auf drei Jahre - durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter voll finanziert werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung fehlen.

"Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege"

Die Neuerungen sind eine wesentliche Maßnahme der "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege". Bund, Länder und Verbände hatten sich Ende des vergangenen Jahres in insgesamt zehn Handlungsfeldern auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege verständigt. Diese können größtenteils ohne gesetzliche Regelungen umgesetzt werden. Mit Hilfe der Qualifizierungsoffensive soll sich die Zahl der Auszubildenden zur Altenpflegerin beziehungsweise zum Altenpfleger in den nächsten drei Jahren stufenweise um jährlich 10 Prozent erhöhen. Ein weiteres Ziel ist es, bis zu 4.000 Pflegehelferinnen und Pflegehelfer für eine Nachqualifizierung zur Altenpflegefachkraft zu gewinnen. Dieses Ziel wird durch die beschlossenen Maßnahmen zur Weiterbildungsförderung unterstützt.

Regelungen vor neuem Ausbildungsjahr in Kraft

Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass die Neuregelungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres in Kraft treten. So bleibt ausreichend Vorlaufzeit, um bei den Zielgruppen für die Ausbildung zu werben.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 22.02.2013