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12.000 € Schmerzensgeld wegen unberechtigter Fixierung und Zwangsmedikation

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer Klägerin Recht zugesprochen, die im Rahmen einer richterlich genehmigten Zwangsunterbringung fixiert und mit Medikamenten "ruhig gestellt" wurde. Das Land Hessen muss ihr nun 12.000 € Schmerzensgeld bezahlen.

Wegen einer akuten psychischen Krise wurde die Frau auf Veranlassung ihres Ehemanns in ein psychiatrisches Krankenhaus eingwiesen. Dort war sie gegen ihren Willen, aber mit richterlicher Genehmigung, ca. 2 Wochen untergebracht. Das OLG Frankfurt beanstandete in seinem Urteil nicht die Unterbringung selbst. Vielmehr richtete sich die Klage der Patientin gegen während dieser Zeit vorgenommene Fixierungen sowie Zwangsmedikationen.

Während das Landgericht Frankfurt vorinstanzlich noch zu dem Urteil gekommen war, die Maßnahmen seien legal gewesen, kommt das Oberlandesgericht zu einem anderen Schluss: „Die Fixierung einer Patientin stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar.“ Sowohl die sogenannte 5-Punkt- als auch eine 7-Punkt-Fixierung seien Akte der Freiheitsentziehung, sofern sie nicht nur für eine kurze Dauer eingesetzt wird. Eine solche Maßnahme sei nicht durch den grundsätzlichen richterlichen Beschluss der geschlossenen Unterbringung impliziert. Vielmehr bedürfe der die tatsächliche Bewegungsfreiheit des Menschen einschränkende Eingriff einer gesonderten richterlichen Genehmigung. Da diese nicht vorlag, sei die Fixierung unrechtmäßig erfolgt.

Auch die erfolgte Zwangsmedikation sei rechtswidrig gewesen: „Die medizinische Behandlung einer Untergebrachten gegen ihren natürlichen Willen (...) greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein“, erklärt das OLG. Selbst wenn Heilung das Behandlungsziel gewesen sei, wiege der Eingriff in das Grundrecht schwerer.

 

 

 


Quelle: Pressemitteilung 42/19 des OLG Frankfurt vom 22.7.2019