„Strafbar!": Justizministerin warnt vor Verharmlosung des Holocaust
Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust: Generalstaatsanwälte halten die Verwendung eines Davidsterns mit der Aufschrift „ungeimpft" für Volksverhetzung.
Am 27. Januar 1945 wurde das Vernichtungslager in Auschwitz befreit. Mehr als eine Million Jüdinnen und Juden wurden dort grausam ermordet. Im Jahr 2005 haben die Vereinten Nationen den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust eingeführt. „Dieser Tag mahnt uns, jüdisches Leben in Deutschland zu bewahren und schützen", sagt Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. „Die Justiz ist historisch gefordert, sich in der Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten besonders zu engagieren."
In diesem Zusammenhang weist die Ministerin darauf hin, dass es zuletzt bundesweit bei Protesten im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie häufiger zu dem folgenden Phänomen gekommen ist: Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen trugen auf der Kleidung einen Davidstern mit dem Wort „ungeimpft" oder präsentierten eine stilisierte Torbogen-Inschrift „Impfen macht frei!". Auch im Netz werden entsprechende Grafiken verbreitet.
„Ich halte das für strafbar", so Havliza. „Mit den drei Generalstaatsanwälten in Niedersachsen bin ich mir einig, dass diese Verhaltensweisen als Volksverhetzung verfolgt werden können. Wer meint, die gegenwärtige Corona-Politik mit dem nationalsozialistischen Völkermord an Juden gleichzusetzen, der verharmlost den Holocaust auf perfide Art und Weise. Die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingerichtete Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet hat entsprechende Verfahren mit Internetbezug bereits eingeleitet."
Hinweis:
Nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. Entscheidungen niedersächsischer Gerichte zu dem Thema sind dem Niedersächsischen Justizministerium noch nicht bekannt geworden
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums vom 27.01.2022