Porträt: Prof. Dr. Nina-Annette Reit-Born
Foto: FH Münster/Wilfried Gerharz

Juristische Grundlagen für Studierende der Sozialen Arbeit

FH Münster beruft Juristin Prof. Dr. Nina-Annette Reit-Born an den Fachbereich Sozialwesen.

Kinderrechte und elterliches Erziehungsrecht sind zwei Rechtsgüter, die sich gegenseitig betreffen und beeinflussen. Beide Positionen müssen etwa bei der Beurteilung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung berücksichtigt werden. „Ich möchte den Studierenden der Sozialen Arbeit vermitteln, wie sie unterschiedliche Rechtsgüter gegeneinander abwägen und Verhältnismäßigkeiten sinnvoll bewerten können“, erläutert Prof. Dr. Nina-Annette Reit-Born. „Ein juristisches Grundverständnis ist unerlässlich, damit die zukünftigen Fachkräfte ein für ihre Arbeit notwendiges Rechtsempfinden entwickeln können“, so die Juristin. Zu diesem Sommersemester ist sie an den Fachbereich Sozialwesen der FH Münster berufen worden, wo sie das Lehr- und Forschungsgebiet Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt öffentliches Recht vertritt.

„In der Lehre lege ich großen Wert auf die praktische Relevanz der Themen und arbeite am liebsten mit konkreten Fallbeispielen“, sagt die 44-Jährige, die umfangreiche Lehrerfahrung mitbringt: Vor ihrer Berufung war Reit-Born sechs Jahre lang als Professorin an der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf tätig. Als einzige Juristin deckte sie dort die gesamten Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit thematisch ab. „Eine Motivation für meine Bewerbung an der FH Münster war, dass ich mich wieder stärker auf öffentliches Recht fokussieren und fachlich intensiver mit anderen Juristinnen und Juristen austauschen möchte.“ Außerdem hofft sie, nun mehr Raum für Forschung und wissenschaftliche Projekte zu finden.

Ihr Jurastudium hat die Mutter eines achtjährigen Sohnes an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) absolviert, wo sie auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin und später als Justitiarin gearbeitet hat. Durch eine Doktorandenstelle am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzverfassungs- und Gesundheitsrecht, Entwicklungszusammenarbeit der RUB ist sie zu ihrem Schwerpunkt Sozialrecht gekommen. In ihrer Dissertation hat sie verschiedene Möglichkeiten der Krankenhausfinanzierung untersucht und sich mit Privatisierung und Public-Private-Partnership-Modellen auseinandergesetzt.


Quelle: Pressemitteilung der FH Münster vom 22.06.2023