Hebammenverband begrüßt Verbesserung der Arbeitssituation in Kreißsälen

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt den Beschluss des Bundesrats zur Versorgung mit Hebammenhilfe. Der Bundesrat stimmte einer Stellungnahme zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mit Maßnahmen für eine Verbesserung der Arbeitssituation von Hebammen in Kliniken zu. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollen laut Bundesrat auch die Stellen und Personalkosten von Hebammen in Kliniken geprüft und bei Verbesserungen einbezogen werden.

Hintergrund ist die angespannte Situation in Deutschlands Kreißsälen. Bei steigenden Geburtenzahlen hat aktuell fast jede zweite Klinik mit Geburtshilfe Probleme, offene Hebammenstellen zu besetzen. Hebammen in Deutschland betreuen doppelt bis dreifach so viele Frauen unter der Geburt wie in anderen europäischen Ländern. Dies führt zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung und zu einem Rückzug von Hebammen aus der Geburtshilfe. Eine schlechtere Versorgung für Mutter und Kind sind die Folge. Der Hebammenverband hofft aufgrund dieser Situation, dass sich Bundesregierung und Bundestag dem Antrag der Bundesländer nicht verschließen und bittet um eine positive Abstimmung.

„In den Kreißsälen in Deutschland gibt es zu wenige Hebammen. Sie arbeiten dort mittlerweile bis zur Erschöpfung", betont Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. „Wir freuen uns, dass der Bundesrat Hilfe für die schlimme Situation in der Geburtshilfe fordert."

Nachhaltige Verbesserung ist nötig

Es gibt zu wenige Planstellen für Hebammen in den Kreißsälen, um eine angemessene Hebammenbetreuung während der Geburt sicherzustellen. Zusätzlich können im Durchschnitt schon jetzt in jedem Kreißsaal 1,6 Hebammen-Planstellen nicht besetzt werden. Lediglich 20 Prozent der Hebammen arbeiten noch in Vollzeit. Die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Geburtshilfe muss dringend sichergestellt werden. Dazu müssen die Arbeitsbedingungen von Hebammen sowie ihre Vergütung verbessert werden, um wieder Anreize für eine Tätigkeit im Kreißsaal zu schaffen. In den Kliniken sollte die Betreuung einer Frau während der Geburt durch eine Hebamme Standard sein.

Der Bundesrat hat diese Anliegen aufgegriffen und betont, dass der Bereich der Geburtshilfe bei einer Verbesserung von Personalausstattung und Arbeitsbedingungen mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nicht außer Acht gelassen werden darf. Die Hebammenversorgung stehe vor den gleichen Problemen wie die Pflege. Ein Anreiz für eine vermehrte Einstellung von Hebammen und damit ein besserer Betreuungsschlüssel für die werdenden Mütter soll erzielt werden. Damit werde die Versorgung mit Geburtshilfe gesichert.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird um eine Prüfung der Erweiterung des Gesetzesvorhabens auf Hebammenstellen und Hebammenpersonalkosten gebeten.

Dies bezieht sich laut Hebammenverband insbesondere auf:

  • die vollständige Refinanzierung jeder zusätzlichen und jeder aufgestockten Hebammenstelle im Kreißsaal;
  • die Einbeziehung von angestellten Hebammen in die für die Pflege vorgesehene vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen;
  • die Übertragung auf den Hebammenbereich bei der für das Jahr 2020 vorgesehenen Bereinigung der DRG um die Pflegepersonalkosten und die Einführung neuer Pflegebudgets, mit denen den Krankenhäusern die tatsächlichen Kosten der Pflege erstattet werden sollen;
  • die Einbeziehung von Hebammen in den Auftrag an DKG und GKV-SV, bis zum Jahr 2020 die Grundlagen für ein neues Finanzierungskonzept und dessen Umsetzung zu erarbeiten.

Der DHV bittet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich dieser Stellungnahme der Länder nicht zu verschließen und stellt gerne seine Expertise für die Umsetzung eines neuen Konzepts ab 2020 zur Verfügung.


Quelle: Presseinformation des Deutschen Hebammenverbandes vom 21. September 2018