Gleichwertige Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz

Der Ministerrat des Bundeslandes Rheinland-Pfalz hat den Gesetzentwurf für eine Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land gebilligt. Nun wird der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet. Das Landesgesetz soll für mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung und für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen sorgen. 

Die Landesregierung hatte schon im vergangenen Jahr nach eigenen Aussagen einen intensiven und breit angelegten Meinungsbildungs- und Diskussionsprozess über die inhaltliche Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes geführt. Diskutiert wurde vor allem die künftige Trägerschaft der Eingliederungshilfe. Nach dem Prinzip „Geteilte Verantwortung, konstruktives Miteinander – Land und Kommunen gemeinsam für Teilhabe" sieht der Entwurf der Landesregierung nun eine geteilte Trägerschaft vor.

Träger der Eingliederungshilfe für die erwachsenen Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Lebensjahr soll das Land sein, das die Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der individuellen Leistungsgewährung heranzieht.

Für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise bis zum Ende des Regelschulbesuches sollen die Landkreise und kreisfreien Städte die Trägerschaft übernehmen. Die Aufwendungen der Eingliederungshilfe sollen weiterhin gemeinschaftlich vom Land und den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten getragen werden. 

„Mit diesem Vorschlag zur Trägerschaft nutzen wir die Kenntnisse der kommunalen Träger, insbesondere zu den individuellen Bedarfen"; sagte Sozial- und Arbeitsministerin Sabine Bätzing- Lichtenthäler. „Die Menschen mit Behinderungen, egal welchen Alters, behalten ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Kreis- und Stadtverwaltungen. Dies ist für mich ein ganz wichtiger, weil bürgernaher Aspekt."

"Rheinland-Pfalz hat das Budget für Arbeit erfunden"

Mit 400 bewilligten „Budgets für Arbeit" hat Rheinland-Pfalz bundesweit eine Vorreiterrolle. Das „Budget für Arbeit" hilft Menschen mit Behinderungen, einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt zu bekommen. Unternehmen erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Arbeitnehmer einstellen, die zuvor in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen beschäftigt waren. „Rheinland-Pfalz hat das ‚Budget für Arbeit' erfunden", betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Wir haben erfolgreich dafür gekämpft, dass dieses Instrument der Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben Einzug in die Bundesgesetzgebung hält"  Sie freut sich deshalb über die Entscheidung, mit der ihren Informationen zufolge die Zuschüsse auch künftig auf vergleichbarem Niveau gehalten werden können

Der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf will auch die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen stärken. Sie sollen bei der Entwicklung der Rahmenbedingungen für die individuelle Bedarfsermittlung und bei der Rahmenvereinbarung beteiligt werden. Außerdem wird eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet, in der alle für Teilhabe und Inklusion maßgeblichen Akteure vertreten sind. Diese analysiert die Versorgungslage vor Ort und kümmert sich unter anderem um die Weiterentwicklung von Angeboten und Strukturen der Eingliederungshilfe sowie des Versorgungsystems im Land insgesamt. Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen wird einen ständigen Sitz in dieser Arbeitsgemeinschaft haben.

Informationen zum Bundesteilhabegesetz und zur Umsetzung im Rheinland-Pfalz unter www.teilhabe.rlp.de


Quelle: Presseinformation des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz vom 17. August 2018