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Bundesjugendkuratorium neu berufen

Bundesfamilienministerin Giffey hat das Bundesjugendkuratorium neu zusammengesetzt. Auf der Tagesordnung stehen weiterhin einige wichtige Themen.

Das Bundesjugendkuratorium berät die Bundesregierung in zentralen Fragen der Kinder- und Jugendpolitik und stellt eine wichtige Stimme aus Wissenschaft und Praxis für die Belange von Kindern und Jugendlichen dar. Ministerin Giffey freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem neu zusammengesetzten Gremium. Es handele sich um „herausragende Expertinnen und Experten“, die mit Blick auf die akuten jugend- und familienpolitischen Themen eine wichtige beratende Funktion einnehmen sollen. Dies gelte sowohl hinsichtlich einer klugen Weiterentwicklung des SGB VIII als auch hinsichtlich der angestrebten Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz. 

Das Bundesjugendkuratorium wird einmal pro Legislaturperiode berufen und setzt sich aus Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis zusammen. Ständiges (Gast-)Mitglied ist der Vorsitzende des Deutschen Jugendinstituts, Prof. Dr. Thomas Rauschenbach. Die weiteren Mitglieder sind: 

  • Doris Beneke, Diakonie Deutschland
  • Tom Braun, Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V.
  • Prof. Dr. Karin Böllert, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
  • Marie-Luise Dreber, IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
  • Oggi Enderlein, Initiative für Große Kinder e.V.
  • Norbert Hocke, ehem. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • Prof. Dr. Nadia Kutscher, Universität Köln
  • Cornelia Lange, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  • Uwe Lübking, Deutscher Städte- und Gemeindebund
  • Lisi Maier, Deutscher Bundesjugendring
  • Prof. Dr. Jörg Maywald, Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.
  • Kofi Ohene-Dokyi, Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) e.V.
  • Reiner Prölß, Stadt Nürnberg
  • Nora Schmidt, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
  • Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 29.01.2019