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Assistenzbedarf im Krankenhaus: AWO unterstützt gemeinsamen Appell

Menschen, die in ihrem Alltag eine Assistenz benötigen, müssen im Falle eines Krankenhausaufenthalts auf die gewohnte Art der Unterstützung verzichten. Einen gemeinsamen Appell, dem sich unter anderem der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus angeschlossen hat, unterstützt auch der AWO Bundesverband.

Die AWO unterstützt den gemeinsamen Appell der Patientenbeauftragten, des Behindertenbeauftragten und des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung für die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus  vorzulegen und zu verabschieden. Aus Sicht der AWO müsse es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung des jahrelangen Streits über die Übernahme der Assistenzkosten bei Krankenhausaufenthalten von Menschen mit Behinderung kommen.

„Die Bundesregierung muss dieses konkrete und drängende Problem endlich lösen. Der unsägliche Streit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der Eingliederungshilfe wird auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen und ihrer Unterstützer*innen ausgetragen“, mahnt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. „Jedes Mal, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung mangels individueller Begleitung nicht durchgeführt werden kann, verschoben wird oder vielleicht sogar ganz entfällt, ist das eine nicht hinnehmbare Menschenrechtsverletzung, die unserem Rechtsstaat unwürdig ist.“

 


Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverbands vom 19.3.2021