Streikrecht in der Kirche

Nach Ansicht von ver.di ignoriert die Bundesregierung die Arbeitswelt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die Position der Bundesregierung zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen für „nicht zeitgemäß sowie sachlich und juristisch abwegig“: „Der Versuch der Bundesregierung, ihr konservatives Profil mit der in den Kirchen praktizierten Einschränkung von Arbeitnehmerrechten zu schärfen, würde einer verfassungsjuristischen Prüfung wohl kaum standhalten“, sagte Ellen Paschke, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Ganz offensichtlich sei die Merkel-Regierung über die Zustände und jüngsten Entwicklungen in der kirchlichen Arbeitswelt „nicht auf der Höhe der Zeit“. Hintergrund der ver.di-Kritik ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Arbeitsbedingungen und Streiks in kirchlichen Einrichtungen. Darin stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem fest, dass das Arbeitsrecht „im Licht des verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrechts der Kirchen auszulegen“ sei. „Das ist Unfug“, sagte Paschke. Diakonische Arbeitgeber agierten auf dem gleichen Markt wie normale Unternehmen, verschlechterten Arbeitsbedingungen, setzten Löhne unter Druck und verbündeten sich in Arbeitgeberverbänden. „Deshalb wehren sich die Beschäftigten mit Streik. Dieses Recht steht ihnen zu. Das bestätigen auch die Arbeitsgerichte“, betonte Paschke. Zuletzt hatte das Arbeitsgericht Hamburg Streiks beim Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg mit Rekurs auf die verfassungsmäßigen Rechte der Beschäftigten für rechtens erklärt. Bereits im Januar waren mehrere diakonische Einrichtungen vor dem Landesarbeitsgericht Hamm mit dem Versuch gescheitert, ver.di den Aufruf zu Streiks in Diakonie-Betrieben zu untersagen.

Quelle: Pressemitteilung des ver.di-Bundesvorstandes vom 30.03.2011
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