Mehr Geld für Beschäftigte bei Evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern

11.04.2011 | Sozialmanagement | Nachrichten

Kirchliche und diakonische Mitarbeiter profitieren gleichermaßen

München – Die insgesamt rund 80.000 privatrechtlich Beschäftigten bei Evangelisch-Lutherischer Kirche (ELKB) und Diakonie in Bayern werden künftig deutlich höhere Löhne und Gehälter beziehen. Das hat die Arbeitsrechtliche Kommission der ELKB (ARK Bayern) am 31.03.2011in Nürnberg nach langen Verhandlungen beschlossen. Mit dem Beschluss vollzieht die ARK Bayern den   Tarifabschluss der Länder (TV-L) vom 10. März 2011 für den kirchlichen und diakonischen Bereich nach. Dabei werden die Entgelte bei Diakonie und Landeskirche in gleichem Umfang erhöht. Die Vergütungen sämtlicher privatrechtlich Beschäftigter der Ev.-Luth. Landeskirche steigen am 1. April 2011 um linear 1,5 Prozent. Am 1. Januar 2012 werden sie um weitere 1,9 Prozent sowie anschließend um einen Festbetrag von 17 Euro erhöht. Zudem erhalten alle Beschäftigten im ersten Halbjahr 2011 eine Einmalzahlung von 360 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit). Die Gehälter der Auszubildenden der Landeskirche erhöhen sich ebenfalls am 1. April 2011 um 1,5 Prozent und am 1. Januar 2012 um weitere 1,9 Prozent; der zusätzliche Festbetrag beläuft sich auf 6 Euro, die Einmalzahlung auf 120 Euro. Die kirchliche Entgeltordnung soll an die neue Entgeltordnung im öffentlichen Dienst (TV-L) angepasst werden, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Die Löhne und Gehälter der rund 60.000 Beschäftigten der Diakonie in Bayern steigen am 1. Juli 2011 um 2,0 Prozent und am 1. Januar 2012 um weitere 2,0 Prozent. Zudem gibt es im Januar 2012 eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro (für Teilzeitbeschäftigte anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit). Die Entgelterhöhung für diakonische Auszubildende soll auf der nächsten Sitzung der ARK Bayern beraten und festgelegt werden. Die erste Entgelterhöhung findet bei der Diakonie Bayern etwas später statt als bei der Landeskirche (1. Juli 2011: Diakonie, 1. April 2011: Landeskirche), zudem gibt es keine Festbeträge – beides wird jedoch durch die höheren prozentualen Entgeltsteigerungen der Diakonie in vollem Umfang ausgeglichen. Günter Popp, der Vorsitzende der ARK Bayern, erklärte: „Die Systematik der Entgelterhöhung unterscheidet sich aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten der Refinanzierung bei Diakonie und Landeskirche. In der Summe jedoch fällt die Erhöhung in beiden Bereichen exakt gleich aus.“ Die Regelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2012. Ein weiteres Plus für die Mitarbeitenden bei Landeskirche und Diakonie in Bayern ist, dass sie für die Jahre 2011 und 2012 keine Eigenbeteiligung zur Zusatzversorgungskasse (EZVK) leisten müssen – damit sind sie besser gestellt als Beschäftigte im öffentlichen Dienst gemäß TVöD und TV-L (diese zahlen 1,41 Prozent vom Einkommen). Mit dem aktuellen Beschluss hält die ARK Bayern an ihrer Prozessvereinbarung fest, den Beschäftigten bei Landeskirche und Diakonie, trotz unterschiedlicher Tarifsysteme, wo immer möglich, vergleichbare Arbeitskonditionen zu bieten. Michael Neunhöffer, Vertreter der diakonischen DienstnehmerInnen innerhalb der ARK Bayern, lobte den Beschluss als Erfolg des Dritten Weges: „Ohne Arbeitskampf ist es uns gelungen, das Ergebnis des öffentlichen Tarifvertrages für die Beschäftigten bei Kirche und Diakonie zu übernehmen.“ Weitere Informationen über die Arbeit der ARK Bayern finden Sie unter www.ark-bayern.de.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes Bayern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern - Landesverband der Inneren Mission e.V. - vom 03.04.2011
http://www.diakonie-bayern.de