Verband BALK fordert nach Mindestlohn für Pflegehilfskräfte jetzt Höchstlohn für professionell Pflegende
Zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung unserer Bevölkerung wird völlig übersehen, dass sich in Kürze eine Problematik ergibt, die die Bundesrepublik Deutschland vor einer nie da gewesenen Herausforderungen stellt. Der Verband BALK empfiehlt daher dringend allen Beteiligten, für professionell Pflegende umgehend eine Höchstlohndebatte mit baldigem Abschluss zu initiieren!
BERLIN – Bei den allgemeinen Berichterstattungen zum Thema „Mindestlohn in der Pflege“ konnte leicht der Eindruck entstehen, dass wir jetzt einen Mindestlohn für alle in der Pflege tätigen Personen geschaffen haben.Weit gefehlt! Bei intensiver Lektüre der Berichte wird deutlich, dass es sich hierbei um Hilfskräfte in der Pflege handelt, die vorzugsweise im ambulanten und häuslichen Bereich der Langzeitpflege eingesetzt werden. So stellt sich natürlich die Frage, ob die pflegerische Leistung, wenn auch von Hilfskräften ausgeführt, mit einer geringeren Vergütung abgegolten werden soll. Nach langem und zähem Ringen gibt es jetzt endlich einen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte: Euro 8,50 soll es künftig in der Stunde geben – ein Vergütungssatz, der in verschiedenen Regionen weit unter dem liegt, was für eine Reinigungskraft im Privathaushalt bezahlt werden muss.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für rund 1,2 Mio. professionell Pflegenden* in dieser Republik, die über eine entsprechend qualifizierte Ausbildung verfügen, sich über kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen auf dem aktuellen Wissensstand halten und damit ihre fachliche Expertise ausbauen? Die immer mehr zunehmende Pflegeforschung mit ihren pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen führt dazu, dass die Profession Pflege auf dem Stand aktueller Ergebnisse zum Wohl der anvertrauten Patienten seine Tätigkeiten ausüben kann. Brauchen wir hier nicht dringend eine Höchstlohndebatte, damit die Leistungen, die tagtäglich erbracht werden, auch endlich adäquat vergütet werden? „Hier kann es nur ein klares und eindeutiges Ja geben, insbesondere auch unter der Tatsache, dass professionell Pflegende zur Mangelware in Deutschland werden. Erste, nicht mehr übersehbare und wegdiskutierbare Signale sind schon zu erkennen – müssen doch schon in Ballungszentren Stationen geschlossen werden, weil keine qualifizierten Pflegekräfte mehr zur Verfügung stehen, um die Patienten noch angemessen zu versorgen“, so der Vorsitzende Peter Bechtel. „Die Zukunft der Gesundheitsversorgung wird nicht nur davon abhängen, ob ausreichend Ärzte zur Verfügung stehen. Vielmehr wird die entscheidende Frage sein, ob ausreichend professionell Pflegende für die flächendeckende Versorgung unserer Bevölkerung da sein werden. Aktuell ist der politische Fokus zu stark auf die Zahl der Ärzte und deren Vergütung gerichtet“, ergänzte Bechtel.
Hintergrund
Professionell Pflegende sind die Personen, die ihre Ausbildung nach folgenden Gesetzen abgeschlossen haben:Gemäß Krankenpflegegesetz: Das Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" / "Gesundheits- und Krankenpfleger" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" / "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" ist nur Personen erlaubt, die über eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung verfügen;
gemäß Altenpflegegesetz: Die Berufsbezeichnungen "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger" dürfen nur Personen führen, denen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.
Seit 2003 können sich diese Personen bei der RbP – Registrierung beruflich Pflegender GmbH registrieren lassen (http://www.regbp.de )
Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. vom 04.08.2010
http://www.balkev.de