Gemeindefinanzen nicht zu Lasten der Teilhabe behinderter Menschen sanieren

"Viele der zurzeit diskutierten Vorschläge der 'Arbeitsgruppe Standards' der Gemeindefinanzkommission wirken sich unmittelbar negativ auf die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen aus. Sie dürfen nicht umgesetzt werden“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Die Vorschläge träfen behinderte Menschen entweder direkt finanziell oder sie beschnitten sonstige Leistungen und Rechte, so der Beauftragte der Bundesregierung. Als Beispiele nannte er die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, die Streichung der kostengünstigen Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr und des Arbeitsförderungsgeldes für in Werkstätten tätige behinderte Menschen sowie ein Hinauszögern der Zuständigkeitsklärung von Kostenträgern. „Es ist im Übrigen völlig absurd, mitten im Umsetzungsprozess zur UN-Behindertenrechtskonvention solche Vorschläge vorzubringen“, verdeutlichte Hubert Hüppe. Die Gemeindefinanzkommission wurde im Februar diesen Jahres eingesetzt und hatte mehrere Arbeitsgruppen gegründet. Die „Arbeitsgruppe Standards“ der Gemeindefinanzkommission hat in den folgenden Monaten in einem Zwischenbericht unter anderem Vorschläge zur Änderung von Standards erarbeitet, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 01.09.2010
http://www.behindertenbeauftragter.de