Jugendliche und Alkohol
Empfehlungen für Kommunen für einen konsequenten Vollzug des Jugendschutzes
Das Niedersächsische Sozialministerium hat Empfehlungen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz sowie einen entsprechenden Bußgeldkatalog entwickelt. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann: "Unsere Empfehlungen sollen Kommunen dabei unterstützen, Verstöße gegen das Gesetz konsequent zu ahnden und Bußgelder festzusetzen. Dem riskanten Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen können wir nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Eltern, Pädagogen, Beratungsstellen und Jugendschutzbehörden entgegentreten. Ich appelliere auch an die Erziehungsberechtigten, die Augen nicht zu verschließen." Der Kinder- und Jugendschutz sei angesichts steigender Fälle von Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen zum Handeln aufgefordert. Mit verstärkten Kontrollen und Alkoholtestkäufen kämen die Kommunen ihren Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz nach. Die Empfehlungen können im Internetauftritt des Ministeriums heruntergeladen werden.
Servicehinweis
www.ms.niedersachsen.de > Kinder und Jugendliche > Kinder- und Jugendschutz (http://www.ms.niedersachsen.de/master/C167178_N3022865_L20_D0_I674.html)
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Quelle: Presseinformation des Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 21.12.2009