Welttag Down-Syndrom am 21. März - Menschen mit Down-Syndrom gehören überall dazu!

Der Welttag Down-Syndrom am 21. März soll die Situation von Menschen mit Down-Syndrom in die Öffentlichkeit rücken. „Menschen mit Down-Syndrom müssen in allen Lebensbereichen mitten in der Gesellschaft teilhaben können, ob in Kindertagesstätten, Schulen, der beruflichen Bildung, Arbeit, beim Wohnen oder in der Freizeit. Dies ist allerdings derzeit noch eher die Ausnahme als die Regel“, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Es gelte, weiter daran zu arbeiten, bestehende Strukturen aufzubrechen und inklusive Wege zu eröffnen. „Hier sind alle gefordert, Einrichtungs- und Kostenträger, Erziehungs- und Lehrpersonal, Schulleitungen und -träger, Unternehmen und Arbeitnehmervertreter, Kirchen sowie Verantwortliche in Bund, Ländern und Kommunen“, betont Hubert Hüppe. Es gehe auch darum, Bewusstsein für die Situation von Menschen mit Down-Syndrom zu schaffen. „Die Menschen leiden nicht am Down-Syndrom, wie oft formuliert wird. Sie leiden allenfalls an oft immer noch bestehenden Vorbehalten in der Gesellschaft“, verdeutlicht der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Die Vorbehalte gingen teilweise soweit, dass Menschen mit Down-Syndrom das Lebensrecht abgesprochen werde, so Hubert Hüppe. Er verweist hierbei auf die bevorstehende Einführung eines Bluttests auf Down-Syndrom, der im Rahmen der Pränataldiagnostik angewandt werden soll. „Dieser Test ist nicht nur im hohen Maße diskriminierend, ich halte ihn auch für illegal. Er dient weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken, sondern einzig und allein der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom“, erklärt Hubert Hüppe. Bereits heute sei die Praxis der Pränataldiagnostik nicht mit der Gesetzeslage konform. Zurzeit werden nach Schätzungen über 90 Prozent der Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben. Das sei weder ethisch noch medizinisch begründbar, so Hubert Hüppe. „Der Druck auf Paare abzutreiben, wird mit Einführung des Tests noch steigen, weil zukünftig ein einfacher Bluttest reicht. Der Test wird sich auch nicht auf einzelne Fälle begrenzen lassen, anders als derzeit versichert wird“, so Hubert Hüppe. Diese Ankündigungen habe es schon gegeben als die Pränataldiagnostik eingeführt wurde, die im Laufe der Jahre zum Standard geworden ist. „Der Mensch nach Maß darf nicht zum Maßstab werden“, betont der Behindertenbeauftragte. Informationen zu Protestaktionen von Initiativen gegen die Einführung des neuen Bluttests finden Sie hier: Infoblatt Welttag Down-Syndrom (PDF/1MB) http://www.haeberlstrasse-17.de/ Der Welttag Down-Syndrom findet in diesem Jahr zum ersten Mal als offizieller Tag der Vereinten Nationen statt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte im Dezember 2011 den Welttag Down-Syndrom anerkannt. Der 21. März ist als Tag bewusst gewählt. Bei Menschen mit Down-Syndrom ist das 21. Chromosom drei-, nicht zweimal vorhanden.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom20.03.2012
www.behindertenbeauftragter.de