Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe gemeinsam vorantreiben

28.06.2012 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt die Zusage des Bundes im Rahmen der Verhandlungen zum Fiskalpakt, sich finanziell mit vier Milliarden Euro jährlich an der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu beteiligen. Damit hat der Bund die langjährige Forderung des Deutschen Vereins nach einem Bundesteilhabegeld aufgegriffen.

„Mit der Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe hat die mittlerweile unerträglich gewordene Diskussion um den Fiskalpakt doch noch etwas Gutes hervorgebracht. Wir haben bereits 2004 ein steuerfinanziertes Bundesteilhabegeld, das Menschen mit Behinderung eine monatliche Geldleistung gewährt, entwickelt und gefordert und sehen uns mit der Zusage des Bundes darin bestätigt“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die späte Einsicht des Bundes hätte allerdings dazu geführt, dass in den letzten Jahren zahlreiche Probleme an den Schnittstellen zu anderen Leistungen nicht gelöst wurden und drängen. Dazu gehören insbesondere die Schnittstellen zur Pflege, die Überwindung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ und die personenzentrierte Leistungserbringung vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. „Der Deutsche Verein hat ebenfalls vor etlichen Jahren Vorschläge zur fachlichen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe erarbeitet. Aus unserer Sicht sollte das mit der finanziellen Beteiligung angekündigte Bundesleistungsgesetz zügig umgesetzt und als Chance genutzt werden, um die fachliche Weiterentwicklung voranzubringen“, so Löher. Der Bund und die Länder sollten daher umgehend den seit 2011 unterbrochenen Diskussionsprozess mit Menschen mit Behinderungen und den beteiligten Verbänden wieder aufnehmen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 27.06.2012
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