ver.di zu den Arbeitnehmerrechten: Diakonie betreibt Etikettenschwindel

05.10.2012 | Sozialmanagement | Nachrichten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Studie der Diakonie zur Güte ihrer Arbeitsbedingungen als "untauglichen Versuch" bezeichnet, die Öffentlichkeit über "gravierende Mängel im kirchlichen Arbeitsrecht" hinwegzutäuschen. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen seien Arbeitnehmer minderer Rechte. Die von kirchlichen Trägern angewendeten Arbeitsvertragsrichtlinien hätten lediglich empfehlenden Charakter, seien von den Beschäftigten nicht einklagbar, Verstöße würden nicht sanktioniert: "Was die Diakonie mit dem Begriff 'Tarifbindung' betreibt, ist Etikettenschwindel. Damit will die evangelische Kirche nur ihre willkürlichen Arbeitsrechtsregelungen salonfähig machen", kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. "Wer 'Tarifbindung' meint, kommt um das Tarifvertragsgesetz, Koalitionsfreiheit und Streikrecht - schlicht: um demokratische Beteiligung und echte Mitbestimmung - nicht herum." Gleichzeitig bedauerte Paschke, dass es der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erst nach knapp einem Jahr gelungen sei, einen Teil der ihr zugerechneten Arbeitgeber dazu zu bewegen, Angaben zu den Arbeitsverhältnissen zu machen. "Ohne die bereits im Juli 2012 von der Hans-Böckler-Stiftung vorgestellte Studie über die Arbeitssituation in diakonischen Einrichtungen hätte sich wohl nichts getan", sagte Paschke weiter. Deren Ergebnisse widersprächen allerdings dem Tenor der heute vorgestellten arbeitgeberfinanzierten Auftragsarbeit ganz erheblich. Ein maßgeblicher Teil der Angaben decke sich nicht mit den Erfahrungen der Diakonie-Beschäftigten und den Beobachtungen von ver.di. Studie der Hans-Böckler-Stiftung:
http://www.boeckler.de/28607_40601.htm

Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 27.09.2012
www.verdi.de