Verbände fordern: Alle Menschen mit Behinderung sollen wählen dürfen

Ausschluss verstößt gegen das Völkerrecht

Ein Jahr vor der Bundestagswahl im September 2013 fordern die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung* den Deutschen Bundestag auf, bei der anstehenden Reform des Bundeswahlgesetzes den diskriminierenden Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung nach Paragraf 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes ersatzlos zu streichen. Nach dieser Bestimmung ist von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen, für wen „zur Besorgung aller Angelegenheiten“ ein rechtlicher Betreuer bestellt worden ist. Das gerichtliche Verfahren zur Bestellung eines Betreuers steht jedoch in keinerlei Zusammenhang mit der Ausübung des Wahlrechts, der Ausschluss tritt dennoch automatisch nach dem generalisierenden Anknüpfungsmerkmal der umfassenden Betreuerbestellung ein. Diese pauschale Ausgrenzung ist nach Einschätzung der Fachverbände nach den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) eingegangen ist, nicht mehr vereinbar. Nach Artikel 29 der BRK muss das Recht behinderter Menschen gewährleistet sein, zu wählen und gewählt zu werden und damit gleichberechtigt am politischen Leben teilzunehmen. In jüngster Zeit haben dazu auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wie auch der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen klargestellt, dass ein an generalisierende Kriterien geknüpfter Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen gegen das Völkerrecht verstößt. Das Parlament berät in dieser Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung der Regelung sogenannter „Überhangmandate“, die am 25. Juli vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war. Die Fachverbände fordern in einem gemeinsamen Positionspapier, die Streichung des diskriminierenden Wahlrechtsausschlusses in die Beratung des Gesetzentwurfs im federführenden Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit aufzunehmen. Kontakt:

Quelle: Pressemitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 25.09.2012