Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Gehaltserhöhung von insgesamt 6,3 Prozent - deutlich verbesserte Übernahme von Auszubildenden

Die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen haben in der dritten Verhandlungsrunde ein Ergebnis gebracht. Danach sollen die Löhne und Gehälter zum 1. März 2012 um 3,5 Prozent steigen, ab 1. Januar 2013 um 1,4 Prozent und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 Prozent. Damit haben die Beschäftigten nach zehn Monaten 4,9 Prozent mehr Gehalt und nach 18 Monaten eine dauerhafte tabellenwirksame Gehaltssteigerung um 6,3 Prozent (mit Zinseszins 6,42 Prozent). „Das ist ein beachtliches Ergebnis, das sich vor allem der großen Entschlossenheit der Streikenden der letzten Wochen verdankt“, sagte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, in der Nacht zu Samstag in Potsdam. Die Auszubildenden haben bei bedarfsgerechter Ausbildung einen Anspruch auf eine unbefristete Anstellung, wenn sie sich im ersten Jahr nach dem Ausbildungsende bewährt haben. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. März 2012 um 50 Euro und zum 1. August 2013 um weitere 40 Euro. Bei den Fahrtkosten für Auszubildende zu auswärtigen Berufsschulen übernehmen die Arbeitgeber künftig die Kosten oberhalb eines Eigenanteils. „Die kategorische Weigerung der Arbeitgeber, einem Mindestbetrag zuzustimmen, ist außerordentlich bedauerlich, weil gerade untere Einkommensgruppen durch Preissteigerungen stärker belastet wurden. Allerdings ist es mit dem Abschluss gelungen, die Reallöhne für 2012 und 2013 nachhaltig zu sichern“, betonte Bsirske. So steigen die Gehälter in der untersten Entgeltgruppe über die Laufzeit um rund 100 Euro. Eine Erzieherin im fünften Berufsjahr hat dann 154 Euro monatlich mehr. Weiter wurde vereinbart, dass die Beschäftigten an Flughäfen mit mindestens fünf Millionen Passagieren 2012 eine Sonderzahlung von 600 Euro erhalten (bei weniger Passagieren: 200 Euro). Verhandlungen über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen ab 2013 werden 2012 geführt. Weitere Verbesserungen gab es auch für die Beschäftigten im Bereich der Versorgungsbetriebe (TV-V). Zudem wurde die Urlaubsregelung aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angepasst. Danach erhalten ab 2013 alle Beschäftigten einheitlich 29 Tage Urlaub (ab 55 Jahre: 30 Tage). Wer nach der bisherigen Regelung schon jetzt Anspruch auf 30 Tage Urlaub hatte oder ihn 2012 erlangt, behält diesen Anspruch auch künftig (Besitzstand). Die ver.di-Bundestarifkommission hat den Mitgliedern die Annahme des Ergebnisses empfohlen. Die endgültige Entscheidung über die Einigung treffen jetzt die ver.di-Mitglieder in einer Mitgliederbefragung.

Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 31.03.2012
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