Streit um Betreuungsgeld für Hartz IV-Bezieher: Paritätischer kritisiert Vorhaben als unsinnig und sozial ungerecht

Als schamlose Brüskierung von Hartz IV-Bezieherinnen kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Ankündigung der Bundesfamilienministerin, das geplante Betreuungsgeld Eltern im Hartz IV-Bezug zu verweigern. Es sei zweifelhaft, ob diese Ungleichbehandlung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, endlich Abstand von den Plänen zur Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes zu nehmen. Da es sich bei dem Betreuungsgeld nicht um eine Hilfeleistung, sondern um eine Anerkennungsprämie handelt, gebe es keinerlei Begründung, diese Leistung ausgerechnet Hartz IV-Bezieherinnen zu verweigern. Nach der bereits erfolgten faktischen Streichung des Elterngeldes würden arme Mütter und Väter erneut willkürlich diskriminiert. "Der Vorgang zeigt, dass das Projekt völlig unausgegoren und fachlich nicht mehr zu retten ist", konstatiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. "Das Betreuungsgeld ist eine familien- und bildungspolitisch unsinnige Prämie für Besserverdienende. Es geht weder um Wahlfreiheit noch um die Anerkennung für familiäre Betreuungs- und Erziehungsleistungen. Es geht ausschließlich um einen Bonus für Familien, die finanziell nicht drauf angewiesen sind", so Schneider. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, das umstrittene Vorhaben umgehend zu stoppen und die Gelder lieber in sinnvolle Familienpolitik zu investieren. Notwendig seien insbesondere die weitere Verbesserung des Betreuungsangebotes und Hilfen für die Familien, die die Unterstützung des Staates wirklich benötigen.

Quelle: Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 15.03.2012
www.der-paritaetische.de