Schuldenbremse darf nicht zu Abbau von Sozialleistungen führen

13.08.2012 | Sozialpolitik | Nachrichten

„Ein pauschales Kürzen von Sozialleistungen darf es nicht geben“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die jüngsten Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB). Viele soziale Leistungen seien zentrale Elemente des Sozialstaats und der Daseinsvorsorge für die Bürger. „Die Forderungen zeigen unter welchem finanziellen Druck die Kommunen stehen. Der Bund darf die Lasten nicht unbegrenzt auf sie abwälzen. Er muss die Kommunen bei  der Finanzierung von Sozialleistungen unterstützen. Andererseits dürfen die Kommunen aber nicht die Verantwortung für ihre Bürger abgeben, weil sie ihnen zu teuer wird“, fordert Stadler. Nach der Einführung der Schuldenbremse wären die Forderungen des Städte- und Gemeindebundes zu erwarten gewesen. „Es ist verständlich, dass die Kommunen nun in die Offensive gehen, wenn es um die Finanzierung von Leistungen geht“, findet Stadler. An vielen Stellen sei das Finanzierungsgeflecht aus Bund und Ländern kaum mehr nachvollziehbar. „Es könne aber nicht sein, dass gerade die Schwachen unserer Gesellschaft die Rechnung zahlen müssen. Die soziale Schieflage unserer Gesellschaft würde dadurch noch größer“, warnt Stadler abschließend.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 07.08.2012
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