Sachsen: Betriebskrankenkassen und bpa schliessen Landesrahmenvertrag zur häuslichen Krankenpflege

27.01.2012 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Vertrag trägt Qualitätsanforderungen und Fachkräftemangel Rechnung

Nach dem Scheitern der Rahmenvertragsverhandlungen im Jahr 2002 wurden den privaten Leistungserbringern immer wieder mit den Wohlfahrtsverbänden vereinbarte Regelungen vorgehalten und hilfsweise angewendet. Manche Kassensachbearbeiter mussten mühsam auf eigenständige Verfahrensweisen mit den privaten Leistungserbringern hingewiesen werden. Nun hat die Landesgruppe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) mit den Betriebskrankenkassen einen Rahmenvertrag zur Häuslichen Krankenpflege geschlossen, der die Eigenständigkeit der Verhandlungen privater Leistungserbringer auf gleicher Augenhöhe sichert. „Mit dem neuen Rahmenvertrag tragen der bpa und die Betriebskrankenkassen die Verantwortung für die Fortentwicklung der Pflegequalität gemeinsam. Weitere Kassen werden sich daran orientieren“, sagt Landesgruppenvorsitzender Dr. Faensen. „Es handelt sich dabei um den ersten Rahmenvertrag eines Verbandes privater Leistungserbringer in Sachsen. Hier werden die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und den Pflegediensten sowie die Unterstützung des bpa geregelt. Weiterhin ist der Rahmenvertrag zukünftig die Grundlage für eigenständige Vergütungsverhandlungen des bpa mit dem BKK Landesverband Mitte.“ Insoweit ist das Verfahren nun vereinfacht. In Zukunft werden die Verträge und Vergütungsvereinbarungen direkt zwischen dem bpa und dem BKK Landesverband Mitte geschlossen. Wichtiger Bestandteil des Vertrages sei die Öffnung von genau bezeichneten Behandlungspflegeleistungen für geeignete Pflegekräfte. Der effiziente Einsatz von Pflegefachkräften ist ein zunehmend wichtiger Bestandteil im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Er erhöht die Motivation der Mitarbeiter, stärkt das Ansehen des Pflegeberufes und die Anzahl von geeigneten Ausbildungsinteressierten. Der Vertrag wurde im Vergleich mit bisher wirksamen Rahmenverträgen deutlich entbürokratisiert  und nahezu um die Hälfte verschlankt. Als Schwerpunkt wurde aufgenommen, dass künftig eventuelle Streitigkeiten über die Vergütungshöhe von einer Schiedsperson für die Verbandsmitglieder zu entscheiden sind. „Weiterhin wurde zusätzlich zu der Vergütungserhöhung zum 1. Juli diesen Jahres erstmals eine weitere Vergütungserhöhung für Mitglieder vereinbart, die nun verstärkt geeignete Pflegekräfte einsetzen“, so Dr. Faensen weiter. „Gleiche Preise für gleiche Leistungen und Qualität sind logisch und vereinfachen Abrechnung und Leistungserbringung. Wir appellieren deshalb auch an die anderen Krankenkassen in Sachsen, sich einer kurzfristigen Vergütungs- und Vertragsanpassung nicht zu verschließen.“ Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über 380 in Sachsen, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 17 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Landesgeschäftsstelle Sachsen, vom 23.01.2012
http://www.bpa.de