Saarland gegen Akademisierung der Krankenpflegeausbildung

Das Saarland wehrt sich gegen Verschärfungen bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen in den EU-Mitgliedsstaaten.

Deshalb wird es am 02.03.2012 im Bundesrat den Vorschlag der EU-Kommission ablehnen, künftig die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Krankenpflege und für Hebammen auf zwölf Jahre anzuheben. Das Abitur als Eingangsvoraussetzung für die Krankenpflegeausbildung und für Hebammen halten wir für unsinnig, denn die duale Ausbildung in Deutschland – zehn Jahre Schulausbildung und drei Jahre Lehre – sei von hoher Qualität und genieße große Wertschätzung, erklärte heute dazu Bundesratsminister Andreas Storm. Minister Storm weist darauf hin, dass in Deutschland wie in den meisten EU-Mitgliedsstaaten ein großer Mangel an Pflegekräften herrsche, der sich aufgrund der demographischen Entwicklung künftig noch verschärfen werde. In dieser Situation, die Eingangsvoraussetzungen noch anzuheben, würde bedeuten, den Pflegenotstand in Deutschland weiter zu verschärfen. Die Anhebung der Eingangsvoraussetzungen auf zwölf Schuljahre bei Krankenpflegern und Hebammen würde faktisch zu einer vollständigen Akademisierung der beiden Berufe führen. Dafür aber gäbe es keinerlei konkreten Grund. Entscheidend für die Qualifikation der Krankenpflegekräfte sei nicht die Dauer der Schulausbildung, sondern die Qualität der Ausbildung. Zudem –so Minister Storm – wäre es in Zeiten hoher Jugendarbeitslosigkeit in vielen EU-Mitgliedsstaaten ein falscher Weg, motivierte junge Menschen mit einem mittleren Bildungsabschluss von der Krankenpflege- und Hebammenausbildung auszuschließen. Deutschland habe im europäischen Vergleich eine sehr niedrige Jugendarbeitslosigkeit, was nicht zuletzt daran liege, dass für viele Berufe, für die es in anderen Ländern nur eine akademische Ausbildung gibt, qualifizierte praxisorientierte Ausbildungsgänge auch Schulabgängern mit einem mittleren Schulabschluss offen stehen.

Quelle: Pressemitteilung der Saarländischen Staatskanzlei vom 01.03.2012
http://www.saarland.de/7025_90160.htm