Öffentlicher Dienst: ver.di-Mitgliederbefragung bringt fast 74 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis für Bund und Kommunen an

27.04.2012 | Sozialmanagement | Nachrichten

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für den öffentlichen Dienst hat am Donnerstag das Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über den Verhandlungsstand vom 31. März 2012 befragt worden und hatten im Rahmen der Mitgliederbefragung mit fast 74 Prozent diesem Ergebnis zugestimmt. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen. Die Bundestarifkommission entschied mit 67 Ja-Stimmen, 17-Neinstimmen und 5 Enthaltungen. Damit erhalten die Beschäftigten bei Bund und Kommunen rückwirkend zum 1. März 2012 eine Gehaltserhöhung von 3,5 Prozent und jeweils weitere 1,4 Prozent zum 1. Januar sowie zum 1. August 2013. Die Auszubildenden erhalten bei bedarfsgerechter Ausbildung einen Rechtsan-spruch auf Übernahme, zunächst für ein Jahr, mit automatischer Entfristung bei Bewährung (keine Abmahnung). Die Ausbildungsvergütungen werden zum 1. März 2012 um 50 Euro und im August 2013 um weitere 40 Euro erhöht, die Arbeitgeber übernehmen zudem die Fahrtkosten zu auswärtigen Berufsschulen oberhalb eines Eigenanteils von 6 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr. Die Beschäftigten an den Flughäfen mit mehr als 5 Millionen Passagieren jährlich erhalten 2012 eine Sonderzahlung von 600 Euro (Flughäfen mit weniger Passagieren: 200 Euro), zudem werden Verhandlungen über eine Ergebnisbeteiligung ab 2013 aufgenommen. Darüber hinaus soll in Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern bis Ende September 2012 festgeschrieben werden, dass das technische Personal an Theatern und Bühnen auch künftig zum Geltungsbereich des TVöD gehört. Bestandteil der Einigung ist auch eine Neuregelung des Urlaubs aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Ab 2013 erhalten alle Beschäftigten einheitlich 29 Tage Urlaub, ab 55 Jahre gibt es 30 Tage. Wer allerdings nach der bisherigen Regelung bereits Anspruch auf 30 Tage Urlaub hatte oder 2012 erlangt, behält diesen Anspruch auch künftig und dauerhaft (Besitzstand). Im Rahmen der Mitgliederbefragung wurde von den Beschäftigten, trotz der deutlichen Zustimmung, sehr kritisch diskutiert, dass es nicht gelungen ist, die Forderung nach einer sozialen Komponente für die unteren Einkommensgruppen gegen den dogmatischen Widerstand vor allem der kommunalen Arbeitgeber durchzusetzen. ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.

Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 26.04.2012
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