Neu definieren, wer Pflege braucht

Der Expertenbeirat für die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit hat seine Arbeit aufgenommen. Er soll klären, wann Menschen Pflege benötigen. So sollen künftig auch die Leistungen für Demenzkranke genauer festgelegt werden.

"Wir brauchen einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, weil der alte einseitig auf körperliche Einschränkungen ausgerichtet ist", sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr anlässlich der Auftaktveranstaltung für den Expertenbeirat. Derzeit würden Demenzkranke durch die Pflegeversicherung zu wenig berücksichtigt. Viele erhielten deshalb keine Leistungen.

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wird sich zukünftig stärker daran orientieren, wie viel Betreuung Bedürftige im Alltag benötigen. Dazu gehört auch, wie sie soziale Kontakte pflegen und kommunizieren können. Der vom Bundesgesundheitsministerium berufener Beirat soll dafür Empfehlungen erarbeiten. "Wir wollen zu Beginn der Arbeit des Beirates keine Diskussion darüber führen, welcher Kostenrahmen zur Verfügung steht, sondern was wir erreichen wollen", sagte Bahr. In dem Beirat sitzen Vertreter der Pflegeorganisationen, der Länder, des Bundes und der Wissenschaft. Den Vorsitz teilen sich Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, und Klaus-Dieter Voß, ehemaliger Vorstand des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Der neu formierte Beirat führt die Arbeit des alten Beirates auf. Dieser hatte 2009 seine Gutachten vorgelegt. Der Beirat soll fachliche und und verwaltungstechnische Fragen klären, die für die Gesetzesarbeit unabdingbar sind. Dazu gehört auch die Frage, wie aus der Begutachtung eines Pflegebedürftigen seine konkreten Ansprüche abgeleitet werden. Zudem soll das System der Begutachtung Pflegebedürftige und andere Beteiligte einfacher werden. Für Demenzkranke werden bereits ab Januar 2013 die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhöht.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 02.03.2012