Musterverträge für stationäre Einrichtungen und Anbieter ambulanter Leistungen nach dem WBVG

Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. hat Praxishilfe überarbeitet

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), 2009 in Kraft getreten, hat die Neufassung aller stationären Heimverträge notwendig gemacht. Seit dem 1.
Mai 2010 richten sich Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nicht mehr nach dem Heimgesetz, sondern ausschließlich nach dem WBVG. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. hat ihre Praxishilfe zu Verträgen von stationären Einrichtungen und Anbietern ambulanter Leistungen nach dem WBVG nun in einer überarbeiteten Fassung mit Stand Januar 2012 zum kostenlosen Download bereitgestellt. Download der Praxishilfe (PDF-Datei, 2,51 MB)

Quelle: Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 19.01.2012