Mit Behinderung alt werden können

Anläßlich des "Europäischen Jahres des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012" erklärt für den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. (ABiD) dessen Vorsitzender, Dr. Ilja Seifert:

Immer drängender werden die Probleme von Menschen, die seit Jahrzehnten mit Behinderungen leben und nun alt werden. Darauf sind wir in Deutschland weder materiell noch mental ausreichend vorbereitet. Dabei könnte Jede/r längst wissen, daß inzwischen - erstmalig seit dem Ende der Nazi-"Euthanasie" - größere Gruppen von Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen ins Rentenalter eintreten. Plötzlich sollen sie aus Behinderteneinrichtungen, die immerhin einen gesetzlichen Auftrag zur Aktivierung haben, in eher passive Pflegeeinrichtungen "umziehen". Das hat nichts mit dem Recht auf freie Wahl des Aufenthaltsortes und der Wohnform zu tun. Aber sowohl das Grundgesetz als auch die UN-Behindertenrechtskonvention garantieren es. Der ABiD fordert, diesen Widerspruch zugunsten der Grundrechte zu lösen. Auch fehlt eine sinnvolle Nachfolge-Regelung für Frauen und Männer, die aus Altersgründen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen entlassen werden. Ihnen gehen u.U. die Tages- und Wochenstrukturierung ebenso verloren wie soziale Alltagskontakte. Der ABiD fordert auch dafür akzeptable, auf Assistenz gestützte Alternativen für selbstbestimmtes und würdevollen Leben im Alter. Das unwürdige Gezerre um die Pflegeversicherung muß ergebnisorientiert beendet werden. Der ABiD fordert die Bundesregierung auf, den von der Gohde-Kommission erarbeiteten und schon im Januar 2009 vorgestellten teilhabeorientierten Pflegebegriff zur Grundlage einer inhaltlich auf assistierende Begleitung und begleitende Assistenz gerichteten Reform des SBG XI zu machen. Der ABiD fordert die Bundesregierung und die gesamte Gesellschaft dringend auf, das vor uns liegende "Europäische Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen" dazu zu nutzen, in diesen Fragen ein gutes Stück voran zu kommen. Wir brauchen langfristige staatliche Förderprogramme, deren Ziel die freie Persönlichkeits-Entfaltung und die Ermöglichung voller und selbstbestimmter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch im Alter sein muß. Teilhabeermöglichung wurde mit der Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention eine Pflichtaufgabe des Staates. Es geht um den bedarfsgerechten Ausgleich behinderungs-bedingter Nachteile, nicht um Almosen oder "Luxus"-Ansprüche. Dieser Nachteilsausgleich muß - um der Chancengerechtigkeit willen - einkommens- und vermögensunabhängig, also ohne entwürdigende Bedürftigkeitsprüfung erfolgen. Der ABiD ist bereit, sich an der Ausarbeitung geeigneter Konzepte und am Ausprobieren entsprechender Vorschläge (Pilotprojekte) aktiv zu beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. (ABiD) vom 27.12.2011
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