Minijobs machen arm

25.10.2012 | Sozialpolitik | Nachrichten

„Mit der geplanten Möglichkeit, sich von der Zahlung von Rentenbeiträgen befreien zu lassen, erweist der Gesetzgeber den Minijobbern einen Bärendienst. Im Interesse der Betroffenen sollten Minijobs sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichgestellt werden“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler das am 25.10.2012 im Bundestag zur Abstimmung stehende Änderungsgesetz im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. „Minijobs müssen eingedämmt, statt ausgebaut werden. Sie erfüllen nur selten die vielzitierte Brückenfunktion in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern erweisen sich oft als Sackgasse“, bemängelt Stadler und ergänzt: „Die geplante Erhöhung der Verdienstgrenze auf 450 Euro im Monat setzt falsche Anreize. Dieses Gesetz schickt Millionen Menschen ganz bewusst in die Altersarmut.“ Minijobber sind meist völlig unzureichend sozial abgesichert und werden unterhalb der Niedriglohngrenze entlohnt. Während Minijobs Unternehmen schonen, belasten sie die öffentlichen Kassen umso stärker. „Viele Minijobber, die heute auf zusätzliche Hilfe des Jobcenters angewiesen sind, werden im Alter zum Sozialamt gehen müssen“, kritisiert Stadler und fügt hinzu: „In diesem Zusammenhang immer wieder für eine private Rentenvorsorge zu werben, ist absurd. Wer 400 Euro oder 450 Euro im Monat verdient, hat nichts übrig.“ Minijobs würden klare Kriterien benötigen, die arbeitsrechtlichen Vorschriften müssten eingehalten bzw. Verstöße dagegen sanktioniert werden. „Dass geringfügig Beschäftigte offenkundig häufig hinsichtlich der Bezahlung und weiterer Arbeitnehmerrechte benachteiligt werden, verstößt gegen geltendes Recht, denn der Gleichbehandlungsgrundsatz im Teilzeit- und Befristungsgesetz bezieht ausdrücklich auch geringfügig Beschäftigte mit ein“, betont Stadler. Um Missbrauch einzudämmen fordert die AWO beispielsweise eine Begrenzung der Arbeitszeit bei Minijobs auf zwölf Stunden wöchentlich.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 24.10.2012
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