Licht und Schatten bei der Pflegereform

bpa: Leistungsverbesserungen sind richtig, viele Kritikpunkte bleiben

Zur am 29.06.2012 vom Bundestag beschlossenen Pflegereform zieht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) eine gemischte Bilanz: „Wir begrüßen die Verbesserungen insbesondere für Menschen mit dementiellen Erkrankungen, für Wohngruppen und für die Tagespflege, sehen aber nach wie vor deutliche Kritikpunkte. Ein Großteil der Menschen mit dementiellen Erkrankungen geht leer aus, nur weil sie in Heimen betreut werden. Diese Pflegereform birgt Licht und Schatten. Ein entschiedeneres Gesetz wäre möglich gewesen“, so Bernd Meurer, Präsident des bpa, zur 2. und 3. Lesung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) im Deutschen Bundestag. Für den bpa ist es nicht nachvollziehbar, dass nur ambulant versorgte Pflegebedürftige der Pflegestufen 0 bis II mehr Leistungen erhalten sollen. Äußerst kritisch bewertet der bpa auch, dass die Sachleistungen für Pflegebedürftige in Heimen nicht angehoben werden. „Das ist ein fatales Signal sowohl an die 720.000 Bewohnerinnen und Bewohner der Heime als auch an die 620.000 dort Beschäftigten“, so Meurer. Eine nur symbolische Verbesserung ist die minimale Anhebung des Betreuungsschlüssels bei den zusätzlichen Betreuungskräften. Auf deutliche Kritik des bpa stößt auch die parallele Einführung von Zeit- und Pauschalvergütungen in der häuslichen Pflege. Dieses wird zu Kostensteigerungen und einer ‚Stoppuhrpflege‘ führen. Für den Pflegebedürftigen wird das System dadurch undurchsichtiger. Ca. 1 Million Pflegeverträge in Deutschland müssen geändert sowie alle Vergütungs- und Leistungsvereinbarungen für die ca. 12.000 Pflegedienste neu verhandelt werden. Als Anschlag auf den Wettbewerb und die Träger bewertet der bpa allerdings die verfehlte Korrektur der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Vergütungsfindung und zu den Investitionskosten. Warum der Gesetzgeber die Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip beschließt, ist völlig unverständlich. Denn das Selbstkostendeckungsprinzip wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung abgeschafft, weil es letztlich zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen und die Sozialhilfeträger und zu noch mehr Bürokratie und Rechtunsicherheit für die Einrichtungsträger führt. Dazu Bernd Meurer: „Diese Regelung ist der Abschied von Markt und Wettbewerb und sie legt die Axt an die Wurzel von mindestens über die Hälfte der Pflegeeinrichtungen. Aber anstatt die Pflegeeinrichtungen für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu belohnen und für eine Klarstellung der unsäglichen BSG-Entscheidungen zu sorgen, wird die Existenz der Pflegeeinrichtungen aufs Spiel gesetzt. Wir hatten vom liberalen Bundesgesundheitsminister eine marktorientiertere Regelung erwartet.“ Weiter fordert Meurer: „Auch bei den Investitionskosten werden die Pflegeeinrichtungen im Regen stehen gelassen. Wir befürchten, dass dem Gesetzgeber die Konsequenzen dieser Urteile nicht deutlich sind. Wir brauchen hier eine schnelle bundesgesetzliche Klarstellung, die noch dieses Jahr in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren erfolgen muss.“

Quelle: Pressemitteilung des bpa – Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 29.06.2012
www.bpa.de