Lebenshilfe zum Welttag am 3. Dezember: Alle Menschen mit Behinderung sollen wählen dürfen – Ausschluss verstößt gegen das Völkerrecht

Berlin. Anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Aufhebung des bestehenden Wahlrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderungen, für die ein Betreuer „zur Besorgung aller Angelegenheiten“ bestellt ist. Diese Regelung im Bundeswahlgesetz verstößt gegen Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Bei der feierlichen Übergabe des Lebenshilfe-Weihnachtsbaums im Reichstagsgebäude ermutigte heute die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, die Abgeordneten, sich dafür einzusetzen, dass alle Menschen mit Behinderung wählen dürfen. „Menschen mit Behinderungen sind unsere Mitbürger und haben ein Recht auf Teilhabe am politischen Leben“, so die Bundestagsabgeordnete und frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, „der diskriminierende Wahlrechtsauschluss ist menschenrechtlich nicht mehr haltbar.“ Die Lebenshilfe, das Deutsche Institut für Menschenrechte und eine Vielzahl anderer Verbände fordern die ersatzlose Streichung des Paragraph 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen haben vor kurzem klargestellt, dass ein an generalisierende Kriterien geknüpfter Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen gegen das Völkerrecht verstößt. Europäische Nachbarstaaten wie Österreich, Großbritannien und die Niederlande verzichten bereits gänzlich auf solche Ausschlussklauseln, ohne dass Gefahren für den demokratischen Rechtsstaat erkennbar geworden sind.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 30.11.2012
www.lebenshilfe.de