Künftige Altenpfleger haben die Wahl

18.05.2012 | Altenhilfe | Nachrichten

Endlich Erstausbildung auch in Bremen in der ambulanten Pflege möglich. Weiterer Ausbau der Schulplätze notwendig.

Wer in Bremen Altenpflegerin oder Altenpfleger werden möchte, kann in der Regel den praktischen Teil der Erstausbildung ausschließlich in stationären Einrichtungen absolvieren. Das soll sich zukünftig ändern. Geplant ist der Abschluss einer neuen Landesregelung, nach der angehende Altenpflegende ihre Praxis auch bei ambulanten Diensten erlernen können. Damit reagiert das Land Bremen nicht nur auf die steigende Nachfrage an Fachkräften, sondern bietet dem Pflegenachwuchs das gleiche breitere Ausbildungsangebot wie in anderen Bundesländern. Auch nach der neuen Regelung bleibt die Ausbildung an ein dreijähriges, duales System gebunden: Auszubildende lernen in einer Altenpflegeschule die Theorie und erproben die Praxis bei einem Pflegeanbieter ihrer Wahl. „Ob ambulant oder stationär – die Inhalte der Erstausbildung bleiben auch mit Erweiterung um ambulante Einrichtungen dieselben. Allerdings werden sie zeitlich anders strukturiert. Für Auszubildende in einem ambulanten Pflegedienst ist es schon in der Anfangsphase wichtig, die unterschiedlichen Pflegehandlungen theoretisch zu erlernen, um diese dann unter der Anleitung erfahrender Pflegefachkräfte durchzuführen“, sagt Hannelore Bitter-Wirtz, Bremer Landesbeauftragte des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa Bremen). Nach dem Entwurf der geplanten neuen Landesregelung dürfen Auszubildende frühestens nach den ersten sechs Monaten und erst nach Überprüfung der Fähigkeiten erstmals Patienten eigenständig betreuen. Sarah Schreiber von der Hauskrankenpflege Andrea Hugo bringt die neue Vereinbarung in der Pflegeausbildung einen Schritt näher zu ihrem Berufswunsch. „Ich möchte Menschen in ihrem Willen unterstützen, so lange wie es geht, in ihrem Eigenheim und bei ihrer Familie zu leben. Die Freude in ihren Augen zu sehen, wenn wir das Tag für Tag gemeinsam erreichen, ist für mich unbezahlbar“, so die 21-jährige Auszubildende. Mit der neuen Regelung müsse sie nicht den Umweg über eine stationäre Einrichtung gehen, sondern könne gleich die Art der Arbeit ausüben, mit der sie sich am meisten identifiziere. „Im ambulanten Bereich sehe ich viele unterschiedliche Krankheitsbilder. Mit jedem Pflegebedürftigen wird man aufs Neue herausgefordert, ihn in seinen Alltag zu integrieren. Das macht für mich die Arbeit umso spannender.“ Bitter-Wirtz sieht in der geplanten Erweiterung der Erstausbildung einen wichtigen Schritt. Aber: „Das Land Bremen hat nach wie vor nur eine begrenzte Anzahl an geförderten Schulplätzen für die Erstausbildung – derzeit sind es 73 pro Ausbildungsjahr“, weiß die bpa-Landesbeauftragte. Die Schulplätze müssten also erheblich aufgestockt werden, um den Fachkräftemangel tatsächlich zu decken und der steigenden Nachfrage gerecht zu werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) vom 16.05.2012
www.bpa.de