Kleiner Behindertenausweis

Lebenshilfe begrüßt Verordnungsentwurf für kleineren Behindertenausweis

Berlin. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Verordnungsentwurf für einen kleinen Behindertenausweis erarbeitet und setzt damit eine alte und oft gestellte Forderung der Bundesvereinigung Lebenshilfe um. Wiederholt haben sich Menschen mit Behinderung in der Lebenshilfe und darüber hinaus dafür eingesetzt, dass der etwa postkartengroße Schwerbehindertenausweis samt Beiblatt und Wertmarke kleiner und einfacher wird. Werkstattmitarbeiter und Bewohner von Wohnstätten haben dazu weit mehr als 20.000 Unterschriften gesammelt, Briefe geschrieben und Gespräche mit Politikern geführt. Immer ist ihnen Verständnis für das Anliegen signalisiert worden – und dennoch ließ die Umsetzung auf sich warten. „Die Leute gucken immer so groß, wenn ich den Ausweis vorzeige. Das fällt doch auf! Der Ausweis soll so klein sein wie der neue Personalausweis. Das geht doch auch!“, so der Bremer Achim Giesa vom Rat behinderter Menschen in der Lebenshilfe und Mit-Initiator der Aktion für einen Behindertenausweis im Scheckkartenformat. Robert Antretter, der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, hat sich seit Jahren vehement für diese berechtigte Forderung eingesetzt: „Ich freue mich besonders, dass dieses Herzensanliegen von Menschen mit geistiger Behinderung endlich wahr zu werden scheint. Sie haben sich selbst dafür eingesetzt. Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder mitziehen.“ Der kleine Ausweis ist als Ziel auch im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention beschrieben. Eine weitere Verzögerung will die Lebenshilfe nicht hinnehmen. Die Mehrkosten hielten sich bei flächendeckender Verbreitung im Rahmen. Zudem führe seit September 2011 der Wegfall des Streckenverzeichnisses für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr zu einer kostensparenden Vereinfachung.  Die Lebenshilfe erwartet jetzt eine schnelle Reaktion der Bundesländer und die Abstimmung über das weitere Verfahren, das ab Januar 2013 beginnen und 2015 überall abgeschlossen sein sollte.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 07.02.2012
http://www.lebenshilfe.de