Kita-Ausbau: Zusätzliche Mittel stehen bereit

Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern die Investitions- und Betriebskosten für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren finanzieren. Dazu hat das Kabinett am 19.12.2012 eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschlossen.

Der Gesetzentwurf basiert auf einer von Bund und Ländern getroffenen Übereinkunft im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Das beim Krippengipfel im Jahr 2007 festgelegte Ziel für den Ausbau der Kinderbetreuung wird damit auf insgesamt 780.000 Plätze erhöht.

Finanzhilfen für Länder und Kommunen

Der Bund gewährt Ländern und Kommunen hierzu weitere Finanzhilfen in Höhe von 580,5 Millionen Euro. Das geplante Gesetz stellt sicher, dass die Mittel kurzfristig für den Ausbaubedarf vor Ort bereit stehen. Es schafft Planungssicherheit für die Kommunen und die Träger. Zur dauerhaften Unterstützung bei den Kosten für den Betrieb der zusätzlich errichteten Plätze überträgt der Bund den Ländern 2013 18,75 Mio. Euro, 2014 37,5 Millionen und ab 2015 jährlich 75 Millionen Euro. Die Finanzhilfen des Bundes stehen rückwirkend für Bewilligungen von Investitionsvorhaben bereit, die ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurden und der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen. Dies geht aus einer ebenfalls im Kabinett verabschiedeten Erklärung hervor. Damit bekräftigt die Bundesregierung, wie wichtig ihr der zügige Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist.
Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder die Mittel kurzfristig und gemeinsam mit den von ihnen zu erbringenden Anteilen den Kommunen und Trägern vor Ort zur Verfügung stellen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 19.12.2012