Kabinett beschließt weniger Bürokratie und stärkere Förderung von Ehrenamt

30.10.2012 | Soziale Arbeit | Nachrichten

bpa vermisst die notwendige Gleichbehandlung aller Ehrenamtlichen

Das Kabinett hat am 24.10.2012 das “Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ beschlossen und will so für Verbesserungen der Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement sorgen. Der bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. – begrüßt die Ziele, Bürokratie abzubauen, die Aufwandsentschädigung anzuheben und das Ehrenamt dadurch attraktiver zu gestalten. Seit Jahren aber fordert der Verband, bürgerschaftlich engagierte Menschen bei gleicher Tätigkeit auch gleich zu behandeln und nicht nach dem Ort zu unterscheiden, an dem sie sich engagieren. Ehrenamtliche in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände werden gefördert, in vergleichbaren privaten Einrichtungen nicht. „Der Ansatz des Gesetzes, bürgerschaftliches Engagement zu fördern, ist richtig. Ohne diese freiwilligen Aktivitäten wäre unser soziales Miteinander um Vieles ärmer und zum Teil kaum aufrechtzuerhalten. Trotz der beschlossenen und zu begrüßenden Verbesserungen bleibt die Ungleichbehandlung von Ehrenamtlichen völlig inakzeptabel und unerklärlich. Weshalb kommt die Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung der geförderten Aufwandsentschädigung für identische ehrenamtliche Aufgaben in der Altenhilfe nur den Personen zugute, die sich bürgerschaftlich in einer Wohlfahrtseinrichtung engagieren? Anderen engagierten Bürgern wird diese Unterstützung verwehrt. Damit werden die privaten Pflegeeinrichtungen in der Initiierung bürgerschaftlichen Engagements behindert, obwohl das Pflegeversicherungsgesetz dieses Engagement ausdrücklich wünscht“, betont bpa-Präsident Bernd Meurer. „Ehrenamt ist Ehrenamt! Jedes bürgerschaftliche Engagement muss gleich gewertet und geachtet sein. Deshalb fordern wir, dass die gesetzlich festgeschriebenen Aufwandsentschädigungen, z. B. für Fahrtkosten, ausnahmslos jedem, der sich engagiert, steuerfrei zustehen müssen und das unabhängig von dem Träger der Einrichtung. Hier Unterschiede zu machen, demotiviert und schädigt damit unser System erheblich“, empört sich Meurer. Der bpa befürwortete bereits 2007 die Gesetzesinitiative, bürgerschaftliches Engagement durch eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung aufzuwerten und diese mit maximal 2.100 Euro im Jahr steuerfrei zu fördern. „Dass diese Pauschale jetzt auf 2.400 Euro angehoben werden soll, stellt einen zusätzlichen Anreiz für Ehrenamtler dar, deshalb muss dieser Vorteil allen Engagierten zuteilwerden. Ein Zwei-Klassen-Ehrenamt sollte für unsere Gesellschaft kein Thema sein“, so Meurer. Das Ehrenamt hat in der Pflege eine große Betreuung und wird immer wichtiger. „Wir haben ein positives Signal an alle Menschen erwartet, die sich bürgerschaftlich engagieren wollen. Ehrenamtliche Tätigkeit ist an vielen Orten willkommen und soll möglichst vielen pflegebedürftigen Menschen zugutekommen. Die ungerechten Unterschiede für die so wertvolle Arbeit gehören abgeschafft“, so Meurer fordernd.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 25.10.2012
www.bpa.de