Hohe Tarifbindung in der Diakonie

16.07.2012 | Sozialmanagement | Nachrichten

Berlin (Diakonie) Der Einsatz der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie, das eigene Arbeitsrecht flächendeckend durchzusetzen, zeigt Erfolg. Bereits jetzt hat die Diakonie mit weit über 80 Prozent eine der höchsten Tarifbindungen in Deutschland.

Die EKD Synode hat sich im Jahr 2011 mit dem Problem von Ausgliederungen und Leiharbeit beschäftigt und festgestellt, dass die Tarifbindung des kirchlich diakonischen Arbeitsrechtes verstärkt werden soll. Bereits im Jahr 2006 hatte das oberste kirchliche Gericht, der Kirchengerichtshof, festgestellt, dass ersetzende Leiharbeit, die Einstellung von Leiharbeitnehmern anstelle von Stammmitarbeitern, in Kirche und Diakonie anders als in der freien Wirtschaft nicht zulässig ist. Diese kirchliche Rechtsprechung und die Synodenbeschlüsse sowie die Umsetzung der Satzungsvorschriften der Diakonischen Werke der Landeskirchen zeigen Wirkung. Die ansonsten sehr kritische Studie der Hans Böckler Stiftung stellt fest, dass Leiharbeit kein flächendeckendes Phänomen in der Diakonie ist. Das zeigt auch eine Umfrage in der Diakonie, die im Herbst herausgegeben wird. Leiharbeit wird zur Abdeckung von Arbeitsspitzen genutzt. Diakonische Einrichtungen, die wie das Haus Lilienthal in großem Umfang Leiharbeitnehmer eingesetzt haben, können nicht mehr Mitglied in der Diakonie sein.

Der Dritte Weg dient Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Vergleiche mit den anderen Wohlfahrtsverbänden und dem privaten Sektor zeigen, dass die Diakonie auf diesem Wege eine weit höhere Bindung an die kirchlich diakonischen Tarife erreicht. Auch Tarifvergleiche mit anderen Arbeitgebern im Gesundheits- und Sozialwesen zeigen, dass auf diesem Weg gute Ergebnisse erzielt werden. Im Gegensatz zur Wirtschaft werden durch den hohen Grad an betrieblichen Interessenvertretungen, den Mitarbeitervertretungen, Arbeitnehmerinteressen flächendeckend gestärkt. Auch Tarifvergleiche mit anderen Arbeitgebern im Gesundheits- und Sozialwesen zeigen, dass auf diesem Weg gute Ergebnisse erzielt werden. Die kirchlichen Mitarbeitervertretungen haben bei Kündigungen größere Rechte als Betriebs- und Personalräte. Eine Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Mitarbeitervertretung zustimmt oder die Zustimmung durch Kirchengerichte ersetzt worden ist. Ob durch Ausgliederungen ein Wettbewerbsvorteil gegeben ist, wie in der Studie dargestellt, hält die Diakonie für unwahrscheinlich. Sie rechnet mit einer geringen Ausgliederungsdichte in der Diakonie. Zudem werde in den überwiegenden Fällen von Ausgliederungen kirchlich-diakonisches Arbeitsrecht angewendet. Dies zeigen die ersten Ergebnisse der bereits erwähnten und im Herbst erwarteten Umfrage.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 12.07.2012