Gericht entzieht Pseudo-Gewerkschaft die Geschäftsgrundlage

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamburg zur Tarifunfähigkeit von medsonet, einer so genannten christlichen Gewerkschaft unter dem Dach des CGB. Damit folgte das LAG Hamburg dem Antrag von ver.di, festzustellen, dass diese Organisation keine tariffähige Gewerkschaft im Sinne des Tarifvertragsgesetzes ist. medsonet kann damit keine wirksamen Tarifverträge abschließen. „Damit wird dem Lohndumping ein Riegel vorgeschoben und dieser Pseudo-Gewerkschaft die Geschäftsgrundlage entzogen“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. Nach Auffassung von ver.di seien auch alle bisher von dieser Organisation abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam. Zwar sei die Entscheidung des LAG Hamburg noch nicht rechtskräftig, jedoch sei angesichts der Erörterung vor Gericht und der zur Entscheidung anstehenden Fakten nicht ersichtlich, weshalb diese Entscheidung vom Bundesarbeitsgericht (BAG) aufgehoben werden sollte. „Nur tariffähige Organisationen können wirksame Tarifverträge abschließen“, betonte Paschke und wies damit die Behauptung von medsonet zurück, die von ihr abgeschlossenen Tarifverträge seien weiter gültig. Bereits mit einer Entscheidung in 2006 habe das BAG entschieden, dass der von einer nicht tariffähigen Vereinigung abgeschlossene Tarifvertrag nichtig sei und auch der gute Glaube an die Tariffähigkeit einer Vereinigung nicht geschützt werde. Dies gelte auch für in der Vergangenheit abgeschlossene Tarifverträge, erklärte Paschke. Es sei nicht erkennbar, dass  medsonet im Jahre ihrer Gründung tariffähig gewesen sei. ver.di bedauerte in diesem Zusammenhang, dass das LAG Hamburg den Antrag auf die gesonderte Feststellung der Tarifunfähigkeit von medsonet in der Vergangenheit zurückgewiesen habe. ver.di gehe davon aus, dass das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des LAG Hamburg zur Tarifunfähigkeit von medsonet bestätigen werde. ver.di werde dort auch den vergangenheitsbezogenen Antrag weiter verfolgen. „Wir sind optimistisch, dass das BAG die entsprechende Entscheidung erster Instanz wieder herstellen wird“, sagte Paschke. Sie forderte die Arbeitgeber auf, nicht mehr mit Pseudo-Gewerkschaften Tarifverträge abzuschließen, sondern mit ver.di als anerkannter Gewerkschaft Rechtsnormen zu setzen, die Bestand haben können.

Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 22.03.2012
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