Gedruckt, online und vorgelesen: Erläuterungen zum Niedersächsischen Heimgesetz erscheinen in Leichter Sprache

HANNOVER. Die Erläuterungen zum Heimgesetz in Leichter Sprache sind da. Die Broschüre weist mehrere Besonderheiten auf. „Zum ersten Mal ist ein Text nicht einfach in Leichte Sprache übersetzt, sondern sein Inhalt in Leichter Sprache erläutert worden. Neu ist auch, dass in dieser Broschüre Fotos verwendet werden, die zum großen Teil erst für die Broschüre und unter Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen erstellt wurden. Die Texte selbst wurden ebenfalls von Menschen mit Behinderungen - nämlich Mitarbeitern des Büros für Leichte Sprache der Hannoverschen Werkstätten - verfasst", erklärt Karl Finke, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen. Seit 15 Jahren lädt der Landesbeauftragte Heimbeiräte aus Niedersachsen einmal im Jahr zu einer Fachtagung ein. Diskutiert wird dort einerseits die Frage, wie kann das Heim in Richtung selbstbestimmte Wohnformen verlassen werden, anderseits die Frage, wie können Heimbeiräte die Teilhabemöglichkeiten für Menschen in den Heimen verbessern. Wiederholt war in den vergangenen Jahren auch das Heimgesetz Thema. Eine Gruppe von Niedersächsischen Heimbeiräten hat Empfehlungen für das Heimgesetz erarbeitet. Auch die Forderung nach Erläuterungen in Leichter Sprache wurde erstmals auf einer der Fachtagungen der Heimbeiräte aufgestellt. „Ich hoffe, dass mit dieser neuen Form einer Broschüre in Leichter Sprache die Entwicklung, mehr Gesetze auch in Leichter Sprache zu erläutern, vorangetrieben werden kann und durch den anderen Aufbau dieser Broschüre und die konsequente Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sich der Standard zukünftiger Broschüren in Leichter Sprache verbessert", betont Finke. Herausgeber der Broschüre sind der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, das die Erstellung und den Druck finanziert hat. Die Broschüre erscheint zeitgleich
als barrierefreie pdf-Version und als vorgelesene Version im Internet
(http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de) und als gedruckte Version.
Sie kann bestellt werden bei:
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover

Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 30.08.2012
www.ms.niedersachsen.de