Entlassmanagement der Krankenhäuser ausbauen - Vorhandene Strukturen und Kompetenzen nutzen

09.01.2012 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Berlin (dvsg). Mit dem seit dem 1. Januar 2012 geltenden
Versorgungsstrukturgesetz wurde das Entlassmanagement als verpflichtender
Bestandteil der Krankenhausbehandlung festgeschrieben. Das
Entlassmanagement soll zur Lösung von Versorgungsproblemen von Patienten
nach einer Krankenhausbehandlung beitragen sowie den Übergang in die
Häuslichkeit und die nachstationäre Versorgung sicherstellen. Der Fachverband Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen
e.V. (DVSG), begrüßt grundsätzlich die Aufwertung des
Entlassungsmanagements als expliziten Bestandteil der
Krankenhausbehandlung. Für eine nachhaltige Verbesserung dieses
Aufgabenbereichs, der u.a. durch die ständige Zunahme von chronisch
erkrankten und älteren Patienten an Bedeutung gewinnt, reicht die
Neuregelung aus Sicht der Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im
Gesundheitswesen (DVSG) bei weitem nicht aus. Bereits bestehende Probleme
durch unklare Regelungen von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für die
Sicherung der Anschlussversorgung sind mit der Neufassung des § 39 SGB V
nicht behoben, Versorgungsbrüche können so nicht verhindert werden.

Die überwiegende Zahl der Krankenhäuser arbeitet schon seit langem nach
eigenen Konzepten bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus.
Diese sind in ihren Inhalten, der Arbeitsweise und ihrer Qualität jedoch
sehr unterschiedlich „Ein qualitatives Entlassmanagement muss als
multiprofessionelle Aufgabe definiert und bundeseinheitlich umgesetzt
werden. Dazu sollte eine Bestandsaufnahme des Feldes erfolgen und die
Entwicklung von einheitlichen Standards intensiv vorangetrieben werden.
Nur durch die Definition von inhaltlichen und personellen
Qualifikationsanforderungen kann das Entlassungsmanagement zu einer
individuellen Leistung für den Patienten und gleichzeitig einem
ökonomischen Erfolg für das Krankenhaus werden“, erklärt Ulrich Kurlemann,
Vorsitzender der DVSG.

Entlassungsmanagement ist mehr als der organisatorische Übergang zwischen
Akutklinik und ambulanter und stationärer Pflege. Die Sicherstellung einer
passgenauen Anschlussversorgung der Patienten betrifft Schnittstellen zu
verschiedensten Leistungsbereichen und Leistungsträgern. Insbesondere der
Übergang zu Rehabilitationsleistungen, die Koordination der Leistungen der
verschiedenen Sozialgesetze und die Teilhabesicherung sind grundlegende
Aspekte eines umfassenden Entlassungsmanagements.

„Ein umfassendes Entlassmanagement schließt die Aktivierung der Ressourcen
der Betroffenen, ihrer Familie und sozialen Netzwerke ebenso mit ein wie
die Inanspruchnahme von individuell passgenauen Leistungen des
Gesundheits- und Sozialsystems. Die Beachtung von Selbstbestimmung und der
Würde der Patientinnen und Patienten ist dabei zwingend geboten“, so
Kurlemann weiter.

Ein patientenorientiertes Entlassungsmanagement benötigt eine hohe
fachliche Kompetenz in der psychosozialen Betreuung und Beratung,
Kenntnisse der regionalen und überregionalen Strukturen im ambulanten,
teilstationären und stationären Gesundheits- wie Sozialbereich sowie
Kenntnisse der Zugangs- und Finanzierungsmöglichkeiten zu Leistungen
verschiedener Bereiche der Sozialgesetze.

Die Sozialdienste in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken sind
aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung die ausgewiesenen Experten für
ein qualitatives Entlassmanagement. Die Patienten profitieren von den
ganzheitlichen, methodischen Ansätzen der Sozialen Arbeit bei der
Bewältigung gesundheitlicher Probleme, insbesondere auch dem hohen Maß an
Kooperationsbereitschaft zu anderen Berufsdisziplinen. Diese Kompetenzen
der vor Ort in den Krankenhäusern tätigen Sozialarbeitern und
Sozialarbeiterinnen werden bereits jetzt gezielt genutzt; der Gesetzgeber
sollte diese Fachlichkeit stärken und die Verantwortung für das
Entlassungsmanagement hier rechtlich verorten.


Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG) vom 03.01.2012
www.dvsg.org