Diakonie fordert Einhaltung des kirchlichen Arbeitsrechtes

23.04.2012 | Sozialmanagement | Nachrichten

Berlin (Diakonie) Die Diakonie fordert das Evangelische Krankenhaus in Oldenburg auf, zum kirchlichen Arbeitsrecht zurückzukehren.

„Haustarife sind keine Flächentarife; sie tragen nicht zu einer hohen Tarifbindung bei“, kommentiert Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Wirtschaft und Verwaltung im Diakonie Bundesverband, den Haustarif des Evangelischen Krankenhauses in Oldenburg von Ende März. Wie jetzt bekannt geworden ist, hat das Evangelische Krankenhaus in Oldenburg mit der Tarifkommission Marburger Bund und ver.di einen „Tarifvertrag EKO“ vereinbart. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen den Vorschlägen, die die Dienstnehmerseite in der ARK Niedersachsen seit Monaten verhindert hat. Kruttschnitt erinnerte an den Beschluss des Diakonischen Rates, dem Aufsichtsgremium der Diakonie, vom Dezember 2011. Darin bittet das Diakonische Werk der EKD das „Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg dringend, das Evangelische Krankenhaus Oldenburg auf dem Dritten Weg zu halten und es aufzufordern, Tarifverhandlungen zu unterlassen. Das Diakonische Werk der EKD bietet dem Diakonischen Werk der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Oldenburg seine Unterstützung bei der Umsetzung dieser Forderung an.“ Hintergrund dieser Forderung ist die bisher in der Diakonie vorhandene hohe Tarifbindung. Sie bildet eine gute Grundlage für die Bemühungen, durch ein möglichst ähnliches Vergütungsniveau einen Unterbietungswettbewerb zu vermeiden. Der Abschluss von Haustarifen führt dagegen zu einer weiteren Zerfaserung der Entgelte im sozialen Bereich.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 20.04.2012
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