Deutscher Verein: Ohne Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs geht es nicht!

23.05.2012 | Altenhilfe | Nachrichten

Berlin - Anlässlich der Anhörung am 21.05.2012 des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung vom 28. März 2012, begrüßt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zwar die zeitnahen Leistungsverbesserungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Bereich der ambulanten Pflege, sieht aber die Gefahr einer weiteren Zersplitterung und Bürokratisierung der Regelungen der Pflegeversicherung.

„Ohne die Einführung des im Einzelnen bereits seit langem ausgearbeiteten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird das ‚System Pflege‘ durch weitere kleinteilige Änderungen zu einem, insbesondere für die pflegebedürftigen Menschen selbst, immer unübersichtlicheren Flickenteppich,“ sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Wir brauchen eine klare, systematische Zusammenführung, die zu einer besseren Versorgung vor allem für Menschen mit Demenz und zur Flexibilisierung der Leistungen führt.“ Die erforderliche Neuausrichtung der Pflegeversicherung wird in dieser Legislaturperiode nicht in Angriff genommen. Der Gesetzentwurf greift überwiegend die vorgesehenen Regelungen des Referentenentwurfs vom 20. Januar 2012 auf. Im Kern sind punktuelle Leistungserweiterungen im Bereich der ambulanten Pflege für demenziell erkrankte Menschen als Übergangsregelungen bis zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Förderung neuer ambulanter Wohnformen geplant. Zudem sollen ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch sogenannte häusliche Betreuungsleistungen anbieten. Zu begrüßen ist, dass der noch im Referentenentwurf vorgesehene Ausschluss von Menschen mit Behinderungen von den neuen Leistungen nicht in den Gesetzentwurf übernommen wurde. Der Deutsche Verein hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Pflege-Neuausrichtungsgesetzes darauf aufmerksam gemacht, dass eine Verschärfung der Schnittstellenproblematik zwischen Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe vermieden werden muss. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Flexibilisierung der Leistungen sieht der Deutsche Verein durch die punktuellen Regelungen kaum erreicht. Dazu schlägt der Deutsche Verein vielmehr die Einführung echter Persönlicher Budgets vor, die über individuelle Zielvereinbarungen und deren Überprüfung den Interessen und dem Schutz der pflegebedürftigen Menschen am besten Rechnung tragen würden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 21.05.2012
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