Bundesteilhabe – statt Betreuungsgeld: öffentliche Mittel dort einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert angesichts der Diskussion zum Betreuungsgeld eine zeitgemäße Prioritätensetzung bei der Verwendung öffentlicher Mittel.

Berlin – „Die Regierungskoalition verzettelt sich im sozialpolitischen Bereich in fragwürdige Vorschläge wie dem Betreuungsgeld, statt in anderen Defizitbereichen, wie der Kindertagesbetreuung, der Eingliederungshilfe oder das Bundesteilhabegeld sinnvoll zu investieren. Es wird Zeit sich fachlich gebotene Prioritäten zu setzen“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. anlässlich einer Präsidiumssitzung des Deutschen Vereins in Räumen des Bundessozialgerichts in Kassel. Beispielsweise betont die von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention die Wichtigkeit der individuellen Autonomie und der Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen. Die Einführung eines Bundesteilhabegeldes würde ihnen mehr Selbstbestimmung geben. Momentan sind sie jedoch überwiegend auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen, die aus den kommunalen Haushalten finanziert werden müssen und bislang weigert sich der Bund beharrlich, mit Verweis auf begrenzte finanzielle Ressourcen, sich zu beteiligen. Der Deutsche Verein hat bereits 2004 die Einführung eines Bundesteilhabegeldes empfohlen. Dieses sieht eine aus dem Bundeshaushalt steuerfinanzierte monatliche Geldleistung vor, die von Geburt an behinderten Menschen oder Menschen, deren Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist. Auch in der Eingliederungshilfe wird dringender Reformbedarf gesehen. Eine Einigung der Länder mit dem Bund droht aber nun mehr zu scheitern. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 15.03.2012
www.deutscher-verein.de