Bundesrat: Von EU geplante Zugangsvoraussetzung für Pflegeausbildung abgelehnt

05.03.2012 | Altenhilfe | Nachrichten

bpa: Ablehnung des „Pflegeabiturs“ ist das einzig richtige Signal für die Pflege und gegen den Fachkräftemangel

Am 02.03.2012 legte der Bundesrat seine Empfehlung zum Änderungsvorschlag der EU Kommission zur Berufsanerkennungsrichtlinie vor. Der bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. – begrüßt es außerordentlich, dass der Bundesrat, sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission ausspricht. Er lehnt die zwölfjährige abgeschlossene Schulbildung als Eingangsvoraussetzung für die Kranken- und Altenpflegeausbildung ab und entspricht damit den Empfehlungen des bpa und anderer maßgeblicher Pflegeverbände. Die EU-Kommission begründete Ende 2011 die Vorschläge zur Änderung der Richtlinie mit dem Mangel an Arbeitskräften, gerade in den Gesundheitsberufen. „Genau das Gegenteil würde erreicht und der Fachkräftemangel verstärkt“, erläutert Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa und erklärt weiter: „Eine Erhöhung der schulischen Voraussetzungen für die Kranken- und Altenpflegeberufe bedeutete in Deutschland, dass quasi nur noch „Abiturienten“ Alten- und Krankenpfleger werden können. Tatsache ist aber, dass auch Schulabgänger nach einem zehnjährigen Schulabschluss qualifiziert sind, z. B. die Ausbildung zum Altenpfleger machen zu können.“ „Wir hoffen, dass die EU-Kommission den Empfehlungen des Bundesrates entsprechend handeln wird und damit die Zugangsvoraussetzung nicht verändert. Der Fachkräftemangel in der Pflege würde durch neue Richtlinien verschärft statt gelöst. Wir können es uns bei stetig massiv steigenden Zahlen pflegebedürftiger Menschen nicht leisten, den Fachkräftemangel durch sinnlose Vorgaben zu verstärken. Das Signal des Bundesrates ist das einzig richtige“, so Herbert Mauel weiter, Geschäftsführer des bpa.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 02.03.2012
www.bpa.de